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OLG Naumburg, 22.12.2015 - 5 W 70/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 2 Anl 1 Nr 24200 GNotKG, § 47 GNotKG, § 97 Abs 3 GNotKG
Notargebühren: Voraussetzungen einer Beratung; Bestimmung des Geschäftswerts - ra.de
- notar-drkotz.de
Notargebühren - Voraussetzungen einer Beratung durch einen Notar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 08.06.2015 - 6 T 323/14
- OLG Naumburg, 22.12.2015 - 5 W 70/15
Wird zitiert von ...
- LG Halle, 05.09.2017 - 4 OH 21/16
Notarkosten im abgebrochenen Beurkundungsverfahren: Vergütung für einen …
Die Bewertungsvorschrift des § 47 GNotKG ist für alle mit einem Kaufvertrag in Zusammenhang stehenden Geschäfte anzuwenden (NK-GK/Fackelmann § 47 Rn.3, vgl. auch OLG Naumburg juris , Beschluss vom 22.12.2015, Az. 5 W 70/15).