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OLG Naumburg, 28.01.2016 - 2 Wx 73/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 133 BGB, § 1937 BGB, § 2084 BGB, § 2087 Abs 2 BGB, § 2088 Abs 1 BGB
Auslegung letztwilliger Verfügungen: Bedeutung der Verwendung des Wortes "Erbe"; Verteilung des gesamten Vermögens ohne ausdrückliche Erbeinsetzung - erbrechtsiegen.de
Auslegung eines Testaments - Verteilung des Vermögens ohne ausdrückliche Erbeinsetzung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 06.10.2014 - 193 VI 4/14
- OLG Naumburg, 28.01.2016 - 2 Wx 73/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95
Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen
Auszug aus OLG Naumburg, 28.01.2016 - 2 Wx 73/14
Es ist anerkannt, dass in Fällen, in denen der Erblasser ohne ausdrückliche Erbeinsetzung sein gesamtes Vermögen auf verschiedene Personen verteilt, in der Regel anzunehmen ist, dass der Erblasser Erbeinsetzungen vornehmen wollte und die Erbquote aus dem Verhältnis der Wertanteile der Vermögensgegenstände zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss v. 17.02.1960, V ZR 144/58, MDR 1960, 484, in juris Tz. 16 ff.; Beschluss v. 16.10.1997, IV ZR 349/95, FamRZ 1997, 349, in juris Tz. 13;… Rudy, a.a.O., § 2087 Rn. 7, 10;… Johannsen, a.a.O., § 2087, 10, 11, 13;… Otte, a.a.O., § 2087 Rn. 10, 19, 24). - BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99
Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten
Auszug aus OLG Naumburg, 28.01.2016 - 2 Wx 73/14
Unter Berücksichtigung der Vorausführungen sind die Erbanteile der beiden bei Eintritt des Erbfalls verbliebenen Miterbinnen, der Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 2), annähernd aus den ihnen zugewandten Beträgen zu ermitteln; eine Scheingenauigkeit ist zu vermeiden (vgl. BayObLG, Beschluss v. 22.03.2000, 1Z BR 178/99, FamRZ 2000, 1610, in juris Tz. 38). - BGH, 17.02.1960 - V ZR 144/58
Auszug aus OLG Naumburg, 28.01.2016 - 2 Wx 73/14
Es ist anerkannt, dass in Fällen, in denen der Erblasser ohne ausdrückliche Erbeinsetzung sein gesamtes Vermögen auf verschiedene Personen verteilt, in der Regel anzunehmen ist, dass der Erblasser Erbeinsetzungen vornehmen wollte und die Erbquote aus dem Verhältnis der Wertanteile der Vermögensgegenstände zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss v. 17.02.1960, V ZR 144/58, MDR 1960, 484, in juris Tz. 16 ff.; Beschluss v. 16.10.1997, IV ZR 349/95, FamRZ 1997, 349, in juris Tz. 13;… Rudy, a.a.O., § 2087 Rn. 7, 10;… Johannsen, a.a.O., § 2087, 10, 11, 13;… Otte, a.a.O., § 2087 Rn. 10, 19, 24).