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   OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01   

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https://dejure.org/2001,7400
OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01 (https://dejure.org/2001,7400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 U 13/01 (https://dejure.org/2001,7400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 U 13/01 (https://dejure.org/2001,7400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 51

    §§ 139, 286, 539, 540 ZPO
    Arzthaftung - Behandlungsfehler - Sachaufklärung - Sachkunde des Gerichts - Internet-Recherche - Zurückverweisung durch BerufungsG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentlicher Verfahrensmangel; Eigene Sachkunde; Informationsquellen des Gerichts; Beweiswürdigung; Erkenntnisquellen des Richters; Richterliche Überzeugung; Urteilsgründe

  • Judicialis

    ZPO § 539; ; ZPO § 139; ; ZPO § 278; ; ZPO § 404a; ; ZPO § 540; ; ZPO § 546; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen hinsichtlich der "eigenen hinreichenden Sachkunde des Gerichts" als Entscheidungsgrundlage zur Vorbereitung einer Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 9 O 460/00
  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3420
  • NJ 2002, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1994 - VI ZR 192/93

    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen zwischen mehreren

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01
    Aus dem Studium allgemeiner Fachliteratur, gleich welcher Veröffentlichungsart, ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres eine eigene hinreichende Sachkunde des Gerichts (vgl. BGH NJW 1984, 1408; NJW 1993, 2378 f.; NJW 1994, 2419, 2421; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. 2001, Kap. 37 Rn. 12; Gummer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 22. Aufl. 2001, § 526 Rn. 3).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01
    Aus dem Studium allgemeiner Fachliteratur, gleich welcher Veröffentlichungsart, ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres eine eigene hinreichende Sachkunde des Gerichts (vgl. BGH NJW 1984, 1408; NJW 1993, 2378 f.; NJW 1994, 2419, 2421; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. 2001, Kap. 37 Rn. 12; Gummer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 22. Aufl. 2001, § 526 Rn. 3).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01
    Aus dem Studium allgemeiner Fachliteratur, gleich welcher Veröffentlichungsart, ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres eine eigene hinreichende Sachkunde des Gerichts (vgl. BGH NJW 1984, 1408; NJW 1993, 2378 f.; NJW 1994, 2419, 2421; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. 2001, Kap. 37 Rn. 12; Gummer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 22. Aufl. 2001, § 526 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99

    Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01
    Seine Sachkunde hat das Landgericht auch nicht indirekt aus einem - im Wege des Urkundsbeweises einzuführenden - gynäkologischen Gutachten aus einem Schlichtungsverfahren geschöpft (vgl. zur ausnahmsweise hinreichenden Sachkunde aus Privatgutachen: Urteile des Senats vom 21.09.1999 - 1 U 77/99 - und vom 30.11.1999 - 1 U 125/99 -); im vorliegenden Falle hat ein Versuch einer einvernehmlichen Klärung unter Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern gar nicht stattgefunden.
  • OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03

    Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit

    Eine intensive Literaturrecherche, wie sie das Landgericht hier insbesondere unter Nutzung der erweiterten Informationsmöglichkeiten des Internets betrieben hat, ist zwar ein geeignetes Instrument zur Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur kritischen Überprüfung der Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen, sie vermag jedoch im Regelfall dem Gericht keine hinreichende eigene Sachkunde zu vermitteln (vgl. OLG Naumburg NJW 2001, 3420 m.w.N.).
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