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   OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18   

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OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18 (https://dejure.org/2018,47220)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2018 - 5 AR 25/18 (https://dejure.org/2018,47220)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2018 - 5 AR 25/18 (https://dejure.org/2018,47220)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
    Hierbei beschränkt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG auf Entscheidungen über die Aussetzung oder Aufhebung der angeordneten Haft zur Sicherung der Abschiebung (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 122/15 -, juris).

    Für diese Fälle behält die Vorschrift des § 106 Abs. 2 S. 2 FamFG ihren Sinn (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 122/15 -, juris).

    Die Zuständigkeit des Gerichts am Haftort entspricht auch der Regelzuständigkeit nach § 416 S. 2 FamFG, die kraft Gesetzes für den Verlängerungsantrag gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 122/15 -, juris).

    Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass über den Verlängerungsantrag nach Möglichkeit das Gericht am Haftort entscheidet, weil dieses insbesondere die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Verlängerungsantrag schneller und unkomplizierter würde durchführen können als das mit dem ursprünglichen Haftantrag befasste - unter Umständen weit entfernte - Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 122/15 - juris unter Verweis auf BT-Drucks. 12/4984 S. 38).

  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
    Ein nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG ergangener Abgabebeschluss ist grundsätzlich bindend, was auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu beachten ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10 -. juris m.w.N.).

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10 -, juris m.w.N.).

  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
    Die Wirkungen der wirksamen Abgabe sind umfassend; es wird eine umfassende Zuständigkeit für alle künftig erforderlich werdenden Entscheidungen begründet, so dass auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht übergehen (vgl. Brinktrine in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 01.05.2018, § 106 AufenthG Rn. 12 unter Verweis u.a. auf OLG München Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 024/09 - juris m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Sa 3/07 -, juris; a.A. Winkelmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 106 AufenthG Rn. 5 unter Verweis auf AG Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 18.6.2014 - 23 XIV 43/14 - Stahmann in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 106 AufenthG Rn. 18 m.w.N.).

    § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG beschreibt lediglich die Voraussetzungen, unter denen das Verfahren abgegeben werden kann; hingegen beschränkt die Bestimmung nicht die Abgabe inhaltlich auf einen Teil der noch zu treffenden Entscheidungen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 024/09 -, juris m.w.N.).

  • AG Eisenhüttenstadt, 18.06.2014 - 23 XIV 43/14

    Sicherungshaft, Übernahme des Verfahrens, Abhilfemöglichkeit, Abhilfe,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
    Die Wirkungen der wirksamen Abgabe sind umfassend; es wird eine umfassende Zuständigkeit für alle künftig erforderlich werdenden Entscheidungen begründet, so dass auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht übergehen (vgl. Brinktrine in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 01.05.2018, § 106 AufenthG Rn. 12 unter Verweis u.a. auf OLG München Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 024/09 - juris m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Sa 3/07 -, juris; a.A. Winkelmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 106 AufenthG Rn. 5 unter Verweis auf AG Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 18.6.2014 - 23 XIV 43/14 - Stahmann in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 106 AufenthG Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
    Die Wirkungen der wirksamen Abgabe sind umfassend; es wird eine umfassende Zuständigkeit für alle künftig erforderlich werdenden Entscheidungen begründet, so dass auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht übergehen (vgl. Brinktrine in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 01.05.2018, § 106 AufenthG Rn. 12 unter Verweis u.a. auf OLG München Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 024/09 - juris m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Sa 3/07 -, juris; a.A. Winkelmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 106 AufenthG Rn. 5 unter Verweis auf AG Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 18.6.2014 - 23 XIV 43/14 - Stahmann in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 106 AufenthG Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23

    Übernahme einer Freiheitsentziehungssache durch anderes Amtsgericht; Wirkung

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senat, a. a. O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.09.2018 - 5 AR 25/18 - InfAuslR 2019, 24).
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