Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 9 - Verfahren mit Auslandsbezug (§§ 97 - 110) |
Unterabschnitt 2 - Internationale Zuständigkeit (§§ 98 - 106) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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§ 98Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen
§ 99Kindschaftssachen
§ 100Abstammungssachen
§ 101Adoptionssachen
§ 102Versorgungs-
ausgleichssachen § 103Lebenspartnerschafts-
sachen § 104Betreuungs-
und Unterbringungs-
sachen; Pflegschaft für Erwachsene § 105Andere Verfahren § 106Keine ausschließliche Zuständigkeit
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ausgleichssachen § 103Lebenspartnerschafts-
sachen § 104Betreuungs-
und Unterbringungs-
sachen; Pflegschaft für Erwachsene § 105Andere Verfahren § 106Keine ausschließliche Zuständigkeit
Rechtsprechung zu § 106 FamFG
4 Entscheidungen zu § 106 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19
Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im ...
- OLG Bremen, 07.03.2016 - 4 UF 6/16
Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn einem Tätigwerden ...
- OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Haftverlängerung, Haftantrag
- LG Darmstadt, 15.01.2019 - 26 T 40/18