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   OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05   

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https://dejure.org/2005,26533
OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05 (https://dejure.org/2005,26533)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.09.2005 - 5 W 130/05 (https://dejure.org/2005,26533)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. September 2005 - 5 W 130/05 (https://dejure.org/2005,26533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 92 Abs. 1
    Gerichtsgebühr in Vormundschaftssachen bei beschränkter Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 75 (Leitsatz und Auszüge)

    § 92 Abs. 1 KostO
    Gerichtsgebühr in Vormundschaftssachen bei beschränkter Personensorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Geschäftswert bei eingeschränkter Betreuungsmaßnahme

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.08.1999 - 16 Wx 113/99

    Gebühr bei Anordnung der Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05
    Eine weitere Differenzierung nach dem Umfang der Wirkungskreise wird deshalb von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur nicht für erforderlich gehalten, wenn sich die Dauerbetreuung auf bestimmte, in vollem Umfang zu erfüllende Aufgabenkreise bezieht (so OLG Köln, NJW-RR 2000, 735; BayObLG, Rpfleger 1997, 86 ; Rohs/Wedewer/ Waldner, KostO, 86. Erg.-Lieferung, § 92 Rdnr. 20; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 92 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96

    Voraussetzung der Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05
    Eine weitere Differenzierung nach dem Umfang der Wirkungskreise wird deshalb von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur nicht für erforderlich gehalten, wenn sich die Dauerbetreuung auf bestimmte, in vollem Umfang zu erfüllende Aufgabenkreise bezieht (so OLG Köln, NJW-RR 2000, 735; BayObLG, Rpfleger 1997, 86 ; Rohs/Wedewer/ Waldner, KostO, 86. Erg.-Lieferung, § 92 Rdnr. 20; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 92 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 90/87

    Mitwirken des Präsidenten des Landgerichts als Richter in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05
    Dies ist hinsichtlich derjenigen richterlichen Amtsträger, denen die Aufgaben der Justizverwaltung unmittelbar zufallen, also hinsichtlich der Landgerichtspräsidenten und ihrer ständigen Vertreter weitestgehend anerkannt (vgl. u. a. Senat, MittBayNot 1998, 202, 203; BayObLG, NJW-RR 1988, 254 ; OLG Stuttgart, DNotZ 1972, 185 f.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 16. Aufl., § 156 Rdnr. 67; Keidel/Zimmermann, a. a. O., § 6 FGG Rdnr. 38).
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05
    OLG Hamm, Beschluss vom 2.6.2005, 15 W 331/04; mitgeteilt von Helmut Engelhardt, Richter am OLG.
  • OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97

    Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05
    Dies ist hinsichtlich derjenigen richterlichen Amtsträger, denen die Aufgaben der Justizverwaltung unmittelbar zufallen, also hinsichtlich der Landgerichtspräsidenten und ihrer ständigen Vertreter weitestgehend anerkannt (vgl. u. a. Senat, MittBayNot 1998, 202, 203; BayObLG, NJW-RR 1988, 254 ; OLG Stuttgart, DNotZ 1972, 185 f.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 16. Aufl., § 156 Rdnr. 67; Keidel/Zimmermann, a. a. O., § 6 FGG Rdnr. 38).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Das Amtsgericht hat im Ausgangsverfahren nachvollziehbar und von sämtlichen Stellungnahmen der Anhörungsberechtigten nicht in Frage gestellt darauf hingewiesen, dass bei der Gebührenbemessung nach § 92 KostO im Fall der Fürsorgemaßnahmen mit alleinigem Bezug zur Personensorge bei vermögenden Gebührenschuldnern außergewöhnlich hohe Gerichtsgebühren gegebenenfalls einem sehr geringem Kontrollaufwand der Gerichte gegenüber stehen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, Rpfleger 2006, S. 101); dieser beschränkt sich wie vorliegend häufig auf die Kenntnisnahme und Prüfung eines jährlichen Berichts des Betreuers beziehungsweise Pflegers und die Verwahrung dieses Berichts.

    Zwar wird von einigen Obergerichten und Teilen der Literatur, denen im Ergebnis auch die Bundesregierung und die Bundesrechtsanwaltskammer in ihren Stellungnahmen beigetreten sind, die Auffassung vertreten, eine verfassungskonforme Auslegung des § 92 KostO sei dahin möglich, den Anwendungsbereich der Vorschrift in Bezug auf die Gebührenerhebung für beschränkte Bereiche der Personensorge einzuschränken und dabei auf die Rechtsgedanken der allgemeinen Vorschriften der § 18 Abs. 1, § 30 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 KostO abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, unveröff. Beschluss vom 4. Oktober 1996 - 10 W 93/96 - OLG Oldenburg, Rpfleger 2006, S. 101; Lappe, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., 2005, § 92 Rn. 59).

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