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   OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97   

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https://dejure.org/1998,6272
OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 FGG; § 20 FGG; § 60 Abs. 1 Nr. 3 FGG; § 1797 Abs. 2 BGB; § 1915 BGB; § 1886 BGB
    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils des Wirkungskreises; Abgrenzung von Beendigung der Pflegschaft und Entlassung eines Pflegers; Anfechtung der Übertragung aller Geschäfte auf andere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils des Wirkungskreises; Abgrenzung von Beendigung der Pflegschaft und Entlassung eines Pflegers; Anfechtung der Übertragung aller Geschäfte auf andere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1918, § 1960, § 1775, § 1797; FGG § 18, § 60

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 108
  • FamRZ 1999, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Danach ist eine Entlassung des Beteiligten zu 1. im Hinblick auf seine pflichtgemäße Tätigkeit, die zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben hat, nur möglich, wenn durch die Fortsetzung seiner Pflegertätigkeit eine objektive Gefährdung des Erbeninteresses bestünde, die auch durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht gebannt würde (BayObLG RPfleger 1983, 108).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Pfleger übt ein Amt auf privatrechtlicher Grundlage aus (BGHZ 17, 115 [BGH 30.03.1955 - IV ZB 23/55] ), das durch eine besondere Selbstständigkeit geprägt ist; diese selbstständige Stellung des Pflegers kommt auch in §§ 1915, 1837 BGB zum Ausdruck, wonach der Pfleger Weisungen des Vormundschaftsgerichts nicht entgegenzunehmen hat, wenn die zu treffende Maßregel sich im Rahmen der Zweckmäßigkeit hält und ihre Vornahme oder Unterlassung keine Pflichtwidrigkeit des Vormundes enthält (vgl. BGH a.a.O.).
  • RG, 30.03.1936 - IV B 7/36

    Steht dem Nachlaßverwalter gegen den Beschluß des Nachlaßgerichts, durch den die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - auch nicht eine fehlende Beschwer gemäß § 20 FGG entgegen, denn der Pfleger wird durch seine Entlassung aus seinem Amt - anders als bei der Aufhebung der Pflegschaft insgesamt (RGZ 151, 57; MK- Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rdn. 73) - in seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er durch die Bestellung ( §§ 1960, 1915, 1789 BGB ) erhält, im Sinne des § 20 FGG beeinträchtigt (so auch KG OLGZ 1971, 196; MK- Schwab BGB 3. Aufl. § 1915 Rdn. 18).
  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - auch nicht eine fehlende Beschwer gemäß § 20 FGG entgegen, denn der Pfleger wird durch seine Entlassung aus seinem Amt - anders als bei der Aufhebung der Pflegschaft insgesamt (RGZ 151, 57; MK- Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rdn. 73) - in seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er durch die Bestellung ( §§ 1960, 1915, 1789 BGB ) erhält, im Sinne des § 20 FGG beeinträchtigt (so auch KG OLGZ 1971, 196; MK- Schwab BGB 3. Aufl. § 1915 Rdn. 18).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2021 - 21 W 145/21

    Anfechtung Entlassung als Nachlasspfleger

    Zudem ist der Beteiligten zu 1) als Nachlasspfleger gegen seine Entlassung beschwerdebefugt (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 1998, 108; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 1960 Rn. 19).

    Die bereits erfolgte Bestellung des Beteiligten zu 2) steht der Zulässigkeit der Beschwerde schon deshalb nicht entgegen, weil die zeitgleiche Tätigkeit mehrerer Nachlasspfleger möglich ist (vgl. bspw. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 5 W 263/97).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 20 W 387/04

    Nachlasspflegerentlassung: Entlassungsgrund der Gefährdung von Erbeninteressen

    Die bloße Zweckerreichung führt noch nicht zur Beendigung der Nachlasspflegschaft (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 1998, 108).
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