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   OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12   

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https://dejure.org/2012,43391
OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,43391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,43391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 17 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,43391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 7 Abs 2 EGV 13702007, § 102 GWB, § 107 Abs 1 GWB, § 8 Abs 4 S 1 PBefG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei "In-House-Vergabe" von Nahverkehrsleistungen; Antragsbefugnis bei Geltendmachung der Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Vergabekammern bei "In-House-Vergabe im engeren Sinne" (hier: Eigenbetrieb einer Buslinie)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) Nr. 1370/2007 Art. 7 Abs. 2
    Zuständigkeit der Vergabekammern bei "In-House-Vergabe im engeren Sinne"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre ist kein Vergaberecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11

    Angebot an falschen AG geschickt: Kein Interesse am Auftrag!

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 05.03.2012 (Az.: 2 VK 09/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Entscheidung der Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV vom 05.03.2012, Az: 2 VK 9/11, aufzuheben;.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
    Die diesbezüglich in der Bekanntmachung gesetzte Ausschlussfrist hatte zum Hintergrund, dass der Antragsgegner sich entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 29.10.2009, NVwZ-RR 2010, 559 ff., zit. nach juris) zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veröffentlichung die Möglichkeit offen lassen wollte, den Auftrag zur gegebenen Zeit gemeinwirtschaftlich auf Grundlage einer Genehmigung gem. § 13a PBefG vergeben zu können.
  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
    Da nämlich die in Art. 5 Abs. 7 VO 1370 dem nationalen Gesetzgeber auferlegten Instrumente zur Gewährleistung einer Überprüfung der gem. Abs. 2 - 6 erfolgten Maßnahmen der Vergabestelle bisher nicht geschaffen worden sind, liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die nur durch analoge Anwendung von § 102 GWB als abdrängende Zuständigkeitsregelung im Sinne von § 40 Abs. 1 VwGO geschlossen werden kann (OLG Düsseldorf a.a.O. Tz. 31 - 46; OLG München v. 22.06.2011, VergabeR 2011, 848 ff., Tz. 54 - 56; beide zit. nach juris; a.A.: Losch/Wittig a.a.O. S. 565).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
    Die Frage, ob vorrangig ein eigenwirtschaftlicher Verkehr vergeben werden muss, betrifft eine durch den Aufgabenträger zu entscheidende Vorfrage, die nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Prüfung im Rahmen von Art. 5 VO 1370 ist, sondern allenfalls im Rahmen des gewerberechtlchen Genehmigungsverfahren im Rahmen des PBefG von Bedeutung sein kann (OLG Düsseldorf a.a.O. Tz. 122 - 125; Thüringer OLG v. 23.12.2011, Az.: 9 Verg 3/11, zit. nach ibr-online).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Der Antragstellerin fehlt insoweit bereits die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB a.F. (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, zitiert nach juris, Tz. 62 ff.), so dass die Frage einer etwaigen Verletzung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB a.F. dahinstehen kann.

    Bei den Inhouse-Vergaben im engeren Sinn wird der Auftrag einer eigenen Dienststelle erteilt, bei den Inhouse-Vergaben im weiteren Sinn wird der Auftrag zwar einer anderen rechtsfähigen Person erteilt, die aber funktional als eigene Dienststelle anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62; OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, zitiert nach juris, Tz. 49).

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auch das OLG Rostock hat sich dieser Meinung in seinem Beschluss vom 04.07.2012, 17 Verg 3/12, angeschlossen.

    Die Vorschrift des Art. 7 Abs. 2 VO ist Ausfluss des Transparenzgebotes; Sinn und Zweck der Vorschrift liegen vorrangig darin, potentiellen Bewerbern die Prüfung eines eigenen Angebotes und die unternehmerische Planung zu erleichtern (Kaufmann/Lübbig/Prieß/Pünder, a. a. O., Rn. 37/38 und Rn. 45; OLG Rostock, Beschl. v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, bei juris Rn. 64).

    Insbesondere ist in keiner Weise dargelegt, dass die Umbenennung der Linien oder ein Fehlen der Laufzeit der Direktvergabe für sie in irgendeiner Weise relevant geworden wäre, sich also insbesondere auf die Stellung der eigenwirtschaftlichen Anträge oder ihre unternehmerische Planung kausal ausgewirkt hätte (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, bei juris Rn. 64).

    Die seitens der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des OLG München vom 22.06.2011 - Verg 6/11 "Stadtverkehr Lindau" sowie des OLG Rostock vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12 führen zu keiner abweichenden Bewertung.

  • VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17

    "Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht aus!

    Auch das OLG Rostock hat sich dieser Meinung angeschlossen (OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12).

    Mit § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG (neu - 2016) vollzieht der Gesetzgeber nach, was verschiedene Gerichte bis dato (so OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10, Tz 31-46; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11) bereits auf diversen Grundlagen anerkannt hatten.

    Dies ist dann der Fall, wenn der Antragsteller darlegen kann, dass er bei ordnungsgemäßen Vergabeverfahren eine Chance auf den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gehabt hätte (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, Rn 57 ff. und Fehling, § 8a PBefG, Kommentar Heinze/Fehling/Fiedler, 2. Auflage 2014 zum PBefG, Rn. 76 ff, Rn. 87).

  • VK Niedersachsen, 28.02.2014 - VgK-01/14

    Vergabe von Personennahverkehrsleistungen als Dienstleistungsauftrag im

    Auch das OLG Rostock habe mit Beschluss vom 04.07.2012 ( 17 Verg 3/12 ) festgestellt, dass es sich bei der Frage der Vorrangigkeit eigenwirtschaftlicher Verkehre um eine Vorfrage handele, die nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Prüfung im Rahmen von Art. 5 VO 1370/2007 sein könne, sondern allenfalls im Rahmen des gewerberechtlichen Genehmigungsverfahrens von Bedeutung sein könne.

    Für die Überprüfung dieser Verfahren fehlt es der Vergabekammer an einer Zuweisungsnorm (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012, 17 Verg 3/12 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010, Verg W 12/10 ).

    Er darf sie als Prognoseentscheidung (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012, 17 Verg 3/12 ) treffen.

    OLG Rostock ( Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12 ) und OLG Düsseldorf (Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10) haben schon zur alten Rechtslage übereinstimmend festgestellt, dass die Frage, ob vorrangig ein eigenwirtschaftlicher Verkehr vergeben werden muss, eine durch den Aufgabenträger zu entscheidende Vorfrage betrifft, die nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Prüfung ist, sondern allenfalls im Rahmen des gewerberechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem PersBefG von Bedeutung sein kann.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine rein interne oder vorbereitende Maßnahme, sondern um eine Entscheidung in einem Nachprüfungsverfahren, die Rechtsfolgen auslöst (Ingangsetzen der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. 3 Verordnung (EG) 1370/2007) und die aus diesem Grund der Überprüfung zugänglich ist (OLG Rostock, Beschluss vom 4. Juli 2012, 17 Verg 3/12 - juris, Rn. 65; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. November 2015, 11 Verg 8/15 - juris, Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 18/16

    Personenverkehr wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00]; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A]; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG Naumburg, 17.01.2014 - 2 Verg 6/13

    Wittenberger Modell - Genehmigung der Durchführung eigenwirtschaftlicher

    Denn das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist auf die Überprüfung von Vergaberechtsverstößen beschränkt; die Antragstellerin kann nach § 107 Abs. 2 GWB nur die Verletzung subjektiver Rechte im Vergabeverfahren i.S. von § 97 Abs. 7 GWB geltend machen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10, VergabeR 2011, 301; Thüringer OLG, Beschluss v. 23.12.2011, 9 Verg 3/11, VergabeR 2012, 461; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, zitiert nach juris; jeweils für die Rüge der Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre nach § 8 Abs. 4 PBefG ).
  • OLG Rostock, 26.09.2013 - 17 Verg 7/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den bislang im Streit stehenden In-House- oder Konzessionsverträgen, bei deren Nachprüfung regelmäßig von einer (nur) analogen Anwendung des § 102 bzw. der §§ 102 ff GWB ausgegangen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf und München a.a.O; OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2013 - 2 VK 11/13

    Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

    Allerdings ist die Vergabekammer entgegen der Ansicht des Antragsgegners auch für den vorliegenden in Rede stehenden Fall von Überbrückungsmaßnahmen auf Grundlage von Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 in analoger Anwendung des § 102 GWB sachlich zuständig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012, 17 Verg 3/12, Rdnr. 50, zitiert nach vpr-online).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.12.2013 - 2 VK LSA 16/13

    Verfahren für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen: Überprüfung einer

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