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   OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06   

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https://dejure.org/2006,7625
OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.04.2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. April 2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 43

    BGB §§ 925, 873; GBO §§ 20, 22
    Fehlende Unterschrift unter Auflassungserklärung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 925, 873, 894; GBO §§ 20, 22
    Vor Notar erklärte Auflassung ist materiell wirksam (und damit das Grundbuch nach vollzogener Eigentumsumschreibung nicht unrichtig), auch wenn Unterschrift unter der notariellen Niederschrift fehlt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Auflassung durch schlüssiges Verhalten; Wirksamkeit der Auflassung eines Grundstücks; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Schweigen als Willenserklärung

  • Judicialis

    BGB § 925 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 925 Abs. 1
    Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz um die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 925, 873, 894; GBO §§ 20, 22
    Vor Notar erklärte Auflassung ist materiell wirksam (und damit das Grundbuch nach vollzogener Eigentumsumschreibung nicht unrichtig), auch wenn Unterschrift unter der notariellen Niederschrift fehlt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskauf: Auflassung ohne Unterschrift? (IMR 2006, 92)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 120/00

    Erfordernis der deckungsgleichen Willenserklärungen von Veräußerer und Erwerber

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06
    Auch in jenem Fall konnte das Schweigen auf die Erklärung der Gegenpartei nicht als Auflassung ausreichen (BayObLG, Beschluß vom 30.11.2000, 2Z BR 120/00, DNotZ 2001, 557).
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