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   OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21   

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OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21 (https://dejure.org/2021,39905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.2021 - 2 Wx 23/21 (https://dejure.org/2021,39905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 2021 - 2 Wx 23/21 (https://dejure.org/2021,39905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein und § 54 Abs. 2 des preußischen Gesetzes betreffend die Ablösung von Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts; Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast; Ablösung von Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein (IVR 2021, 120)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Wx 38/20

    Pflegerecht als nicht beständige Reallast iSd § 54 Abs. 2 Preußisches Gesetz vom

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
    Die Reallast muss auch nicht auf Erbringen von Geldleistungen gerichtet sein, sondern kann im Erbringen persönlicher Dienste, wie Pflegeleistungen (Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - 2 Wx 38/20 - juris; FamRZ 2001, 1455; Mohr, a. a. O., § 1105 Rn. 18), Gewähren von Wohnung, Aufrechterhaltung eines bestimmten Gebäudezustandes (Palandt/Herrler, a. a. O.) oder der Verpflichtung zum Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes (Mohr, a. a. O., § 1105 Rn. 23) bestehen.

    Dieses Gesetz gilt allerdings im Rahmen des landesrechtlichen Vorbehalts des Art. 115 EGBGB bis heute fort (Senatsbeschluss vom 12. August 2020, a. a. O.; Mohr, a. a. O. § 1105 Rn. 78; Staudinger/ Reymann, BGB, Neubearb. 2017, Einl. zu §§ 1105-1112 Rn. 18; vgl. auch LT-Drucks. 16/239, S. 5).

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 9 U 228/85

    Bestimmtheit einer Reallast

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
    Nicht beständige Abgaben und Leistungen können demgegenüber einem Grundstück auferlegt werden (Senat, a. a. O. Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 9. Oktober 1995 - 2 Wx 36/95 - juris Rn. 16 zum wortlautgleichen Art. 30 Abs. 1 PrAGBGB; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1986 - 9 U 228/85, Rpfleger 1986, S. 366).

    Insbesondere gebietet die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GBO keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 366, das den mit § 54 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein wortlautgleichen Art. 30 Abs. 1 PrAGBGB, der nach § 22 des Gesetzes über Gemeinheitsteilung und Reallastenablösung vom 28. November 1961 (Sonderband GV NW Nr. 7815) im ganzen Land Nordrhein-Westfalen anwendbar ist, abweichend ausgelegt hat, da diese Abweichung die Auslegung nicht revisiblen Landesrechts betrifft (Senat, a. a. O., Rn. 20).

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
    Derartige schuldrechtliche Vereinbarungen können zwar neben dem dinglichen Recht selbstständig oder als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden, sie können aber nicht Gegenstand des dinglichen Wohnungsrechts sein und sind nicht eintragungsfähig (vgl. BGH FamRZ 2009, 598; Palandt/Herrler, a. a. O., § 1093 Rn. 8, 14, 15 i. V. m. § 1090 Rn. 5 und § 1018 Rn. 27 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 58/99

    Ausgleichspflicht zwischen Verpflichtetem aus Leibgeding und Ersteigerer des mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
    Die Reallast muss auch nicht auf Erbringen von Geldleistungen gerichtet sein, sondern kann im Erbringen persönlicher Dienste, wie Pflegeleistungen (Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - 2 Wx 38/20 - juris; FamRZ 2001, 1455; Mohr, a. a. O., § 1105 Rn. 18), Gewähren von Wohnung, Aufrechterhaltung eines bestimmten Gebäudezustandes (Palandt/Herrler, a. a. O.) oder der Verpflichtung zum Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes (Mohr, a. a. O., § 1105 Rn. 23) bestehen.
  • OLG Köln, 09.10.1995 - 2 Wx 36/95

    Zum Begriff der beständigen Reallast

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
    Nicht beständige Abgaben und Leistungen können demgegenüber einem Grundstück auferlegt werden (Senat, a. a. O. Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 9. Oktober 1995 - 2 Wx 36/95 - juris Rn. 16 zum wortlautgleichen Art. 30 Abs. 1 PrAGBGB; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1986 - 9 U 228/85, Rpfleger 1986, S. 366).
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