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   OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23   

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https://dejure.org/2024,4129
OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23 (https://dejure.org/2024,4129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2024 - 12 U 69/23 (https://dejure.org/2024,4129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 12 U 69/23 (https://dejure.org/2024,4129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 1 Abs 1 PrKG, § 2 Abs 1 Nr 2 PrKG, § 8 PrKG
    Zulässigkeit von Indexklauseln im Gewerbemietrecht nach dem Preisklauselgesetz (PreisKG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Indexklauseln nach dem Preisklauselgesetz?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Indexklauseln nach dem Preisklauselgesetz? (IMR 2024, 194)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

    Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Anders ist dies bei einer sogenannten Punkteklausel, bei welcher maßgebend ist, ob die Indexentwicklung einen bestimmten Punktwert erreicht (ebenso BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - VIII ZR 42/20, juris Rn. 29ff.).

    Im Übrigen wäre die im Wohnraummietrecht vorgeschriebene Wartefrist des § 557b Abs. 2 BGB - selbst wenn sie hier entsprechend Anwendung finden würde - aber ohnehin keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Indexklausel, sondern lediglich eine gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der konkreten Änderungserklärung (vgl. BGH NZM 2021, 878).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.05.2021 (VIII ZR 42/20, juris Rn. 29ff.) - unter Heranziehung des Prüfungsmaßstabs des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - festgestellt, dass es einer Angabe des Basisjahrs zur Berechnung der Mietänderung jedenfalls bei einer Indexmietvereinbarung wie der dort vorliegenden, bei welcher die Mietentwicklung an die prozentuale Änderung des Verbraucherpreisindexes geknüpft sei, nicht bedürfe.

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit in seinem Urteil vom 14.05.2014 (VIII ZR 114/13, juris Rn. 56) wie folgt formuliert:.
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Dies gilt auch für die Widerklage, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1085; NJW 2000, 2512; OLG Schleswig, BeckRS 2013, 6555; Heinrich in: Musielak/ Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 33 Rz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Dies gilt auch für die Widerklage, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1085; NJW 2000, 2512; OLG Schleswig, BeckRS 2013, 6555; Heinrich in: Musielak/ Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 33 Rz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Nur für den nicht begründeten Teil sei die Berufung dann unzulässig, im Übrigen sei sie zulässig (BGH NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; NJW 1998, 1081 [1082]; NJW 1997, 1309 = NJW-RR 1997, 828 Ls.).
  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Nur für den nicht begründeten Teil sei die Berufung dann unzulässig, im Übrigen sei sie zulässig (BGH NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; NJW 1998, 1081 [1082]; NJW 1997, 1309 = NJW-RR 1997, 828 Ls.).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Nur für den nicht begründeten Teil sei die Berufung dann unzulässig, im Übrigen sei sie zulässig (BGH NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; NJW 1998, 1081 [1082]; NJW 1997, 1309 = NJW-RR 1997, 828 Ls.).
  • OLG Schleswig, 04.02.2013 - 16 W 11/13

    Klagerweiterung; Schluss der mündlichen Verhandlung; Wiedereröffnung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2024 - 12 U 69/23
    Dies gilt auch für die Widerklage, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1085; NJW 2000, 2512; OLG Schleswig, BeckRS 2013, 6555; Heinrich in: Musielak/ Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 33 Rz. 6 m.w.N.).
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