Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19   

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https://dejure.org/2020,14913
OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19 (https://dejure.org/2020,14913)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2020 - 8 W 434/19 (https://dejure.org/2020,14913)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2020 - 8 W 434/19 (https://dejure.org/2020,14913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 956
  • FGPrax 2020, 195
  • FamRZ 2021, 456
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers: Freigabe durch Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behindertentestament, wonach sich der Anspruch auf Betreuervergütung nur dann gegen das Nachlassvermögen und nicht gegen die Landeskasse richtet, wenn der durch ein Behindertentestament angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung in seiner Verfügungsbefugnis beschränkte Vorerbe einen entsprechenden Anspruch auf Freigabe der Betreuervergütung gegen den Testamentsvollstrecker hat (BGH NJW 2020, 58; 2015, 1965; 2013, 1879), sei aus diesem Grund nicht auf diese Fallkonstellation zu übertragen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2013 (NJW 2013, 1879) das der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen zur Feststellung fehlender Mittellosigkeit nicht außer Ansatz gelassen.

  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Dabei schloss sich der zuständige Richter der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 18.01.2019 - 34 Wx 165/18 - an, wonach beim Ansatz der Gebühr nach GNotKG KV Nr. 11101 das Vermögen, welches dem Betreuten durch sogenanntes Behindertentestament im Rahmen einer Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen ist, bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung nicht werterhöhend zu berücksichtigen sei.

    Die gegenteilige Auffassung, der sich auch die Vorinstanzen angeschlossen haben, meint, in Fällen des sogenannten Behindertentestamentes könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand habe, nicht werterhöhend berücksichtigt werden (OLG München FamRZ 2019, 728; OLG Köln BtPrax 2020, 35).

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, für die Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr gemäß GNotKG KV Nr. 11101 komme es nicht auf die tatsächliche Verfügbarkeit über die Vermögenswerte an (OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FamRZ 2016, 733; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, Vorbemerkung 1.1 Rn. 12; Fröschle in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 271 FamFG, Rn. 33; noch zur KostO: OLG Köln, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Wx 66/09).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behindertentestament, wonach sich der Anspruch auf Betreuervergütung nur dann gegen das Nachlassvermögen und nicht gegen die Landeskasse richtet, wenn der durch ein Behindertentestament angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung in seiner Verfügungsbefugnis beschränkte Vorerbe einen entsprechenden Anspruch auf Freigabe der Betreuervergütung gegen den Testamentsvollstrecker hat (BGH NJW 2020, 58; 2015, 1965; 2013, 1879), sei aus diesem Grund nicht auf diese Fallkonstellation zu übertragen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, für die Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr gemäß GNotKG KV Nr. 11101 komme es nicht auf die tatsächliche Verfügbarkeit über die Vermögenswerte an (OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FamRZ 2016, 733; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, Vorbemerkung 1.1 Rn. 12; Fröschle in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 271 FamFG, Rn. 33; noch zur KostO: OLG Köln, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Wx 66/09).
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, für die Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr gemäß GNotKG KV Nr. 11101 komme es nicht auf die tatsächliche Verfügbarkeit über die Vermögenswerte an (OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FamRZ 2016, 733; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, Vorbemerkung 1.1 Rn. 12; Fröschle in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 271 FamFG, Rn. 33; noch zur KostO: OLG Köln, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Wx 66/09).
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18

    Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behindertentestament, wonach sich der Anspruch auf Betreuervergütung nur dann gegen das Nachlassvermögen und nicht gegen die Landeskasse richtet, wenn der durch ein Behindertentestament angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung in seiner Verfügungsbefugnis beschränkte Vorerbe einen entsprechenden Anspruch auf Freigabe der Betreuervergütung gegen den Testamentsvollstrecker hat (BGH NJW 2020, 58; 2015, 1965; 2013, 1879), sei aus diesem Grund nicht auf diese Fallkonstellation zu übertragen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Rostock, 06.05.2021 - 7 W 33/21

    Festsetzung der Jahresgebühr für gerichtliche Betreuungsleistung

    Demgemäß haben die aus der Vorerbenstellung und der Dauertestamentsvollstreckung resultierenden Beschränkungen außer Betracht zu bleiben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.04.2020, 8 W 434/19, Rn. 11 m.w.N., juris).
  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 W 212/20

    Betreuung, Behindertentestament, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung,

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat ebenso wie weitere Oberlandesgerichte fest (OLG Celle FamRZ 2020, 949; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.04.2020, 8 W 434/19).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20

    Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines

    Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

    In der eingeschränkten Verweisung unterschieden sich die Bestimmungen des GNotKG auch gerade von der umfassend auf § 90 SGB XII verweisenden Bestimmung des § 1836c Nr. 2 BGB (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186 und OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; entgegen OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704 und OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184).

    cc) Der Senat folgt - wie schon das Landgericht - jedoch der Gegenansicht (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186; OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., KV Vorbem. 1.1 Rn. 3; Sikora, ZEV 2020, 563, 564; Schneider, FamRB 2021, 196, 197; Hille, Rpfleger 2008, 114, 115).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2021 - 14 W 69/20

    Berücksichtigung des Werts eines Nachlasses mit angeordneter

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2016, 733; Beschl. v. 27.8.2020 -15 Wx 212/20; OLG Celle, FamRZ 2017, 1083; OLG Stuttgart, MDR 2020, 956; Dodegge in: Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Auflage, I. Gerichtskosten Rn. 28; Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, KV GNotKG Vorbem. 1.1 Rn 20; Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG 3. Aufl. 2019, Vorb.
  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 Wx 212/20

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens im Rahmen des Ansatzes der Jahresgebühr

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat ebenso wie weitere Oberlandesgerichte fest (OLG Celle FamRZ 2020, 949 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.04.2020, 8 W 434/19).
  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

    b) Nach der Gegenansicht wird auch bei einem Behindertentestament das ererbte Nachlassvermögen in voller Höhe berücksichtigt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe ZEV 2021, 186; OLG Rostock BeckRS 2021, 13095; Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., KV Vorbem. 1.1 Rn. 3; Sikora, ZEV 2020, 563, 564).
  • LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
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