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OLG Stuttgart, 03.11.1982 - 4 U 85/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen unbefugter Verbreitung eines Bildes in einem Satiremagazin; Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Nacktfoto (Satiremagazin) / Nacktphoto / Nacktbild
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines Lichtbildes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.05.1982 - 17 O 49/82
- OLG Stuttgart, 03.11.1982 - 4 U 85/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1203
- VersR 1983, 864
- afp 1983, 191
- afp 1983, 291
- afp 1983, 363
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 08.11.1985 - 21 U 2432/85
Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen Verletzung des …
Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit von den, den Entscheidungen des Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.12.1981 (NJW 82, 652) vom 3.11.1982 (NJW 83, 1203) und des BGH vom 22.1.1985 (NJW 85, 1617) zugrunde liegenden Fällen, als die Abbildung des Klägers selbst weder als anstößig noch als obszön zu beurteilen ist. - OLG Stuttgart, 08.12.1982 - 4 U 84/82
Verletzung eines Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
Unter Abänderung des angefochtenen Urteils war die Beklagte unter diesen Umständen unter Abweisung des Schmerzensgeldanspruchs im übrigen zur Bezahlung des dem Kläger schon vom Landgericht Stuttgart im Parallelverfahren 17 O 49/82, 4 U 85/82 zugesprochenen, aber nach seinem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen vom Verlag T. noch nicht bezahlten Betrags von 3.000 DM nebst Zinsen zu verurteilen. - LG Essen, 17.02.2003 - 4 O 409/02
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
Wird keinesfalls die Einwilligung in eine Veröffentlichung erteilt, so kann auch vermögensrechtlich kein Schaden entstehen, da in einem solchen Fall der Betroffene mangels Einwilligung niemals als entgangenen Gewinn die Lizenzgebühren hatte erhalten können (OLG Stuttgart, NJW 1983, 1203, 1204). - OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81 Gleichwohl steht der Klägerin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht zu: Es ist nämlich in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß dem Verletzten ein Zahlungsanspruch in Höhe des gewöhnlich zu zahlenden Honorars weder unter dem Gesichtspunkt des - materiellen - Schadensersatzes, noch unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, daß eine Zustimmung zu der Veröffentlichung (wie hier) unter keinen Umständen erteilt worden wäre (BGHZ 30, 7, 17; zuletzt OLG Stuttgart JZ 1983, 71 mwN).