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   OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 10 W 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15278
OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 10 W 17/17 (https://dejure.org/2017,15278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2017 - 10 W 17/17 (https://dejure.org/2017,15278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2017 - 10 W 17/17 (https://dejure.org/2017,15278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Sachverständigen gegen die Entziehung des Gutachtenauftrags

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 355 ZPO, § 360 ZPO, § 404 Abs 1 ZPO, § 409 Abs 1 S 1 ZPO
    Gerichtlich bestellter Sachverständiger: Sofortige Beschwerde gegen Entziehung eines Gutachtenauftrages; Auftragsentziehung wegen Untätigkeit und Kostenauferlegung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Sachverständigen gegen die Entziehung des Gutachtenauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachtenauftrag ignoriert: Sachverständiger muss Untätigkeitskosten tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht eines Sachverständigen bei Untätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht eines Sachverständigen bei Untätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachten muss zeitnah erstattet werden! (IBR 2017, 409)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 900
  • BauR 2017, 1425
  • BauR 2017, 2034
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 10 W 17/17
    Für nachträgliche Anordnungen des Prozessgerichts, die eine Änderung oder Ergänzung des Beweisbeschlusses zum Gegenstand haben, gilt nichts anderes, weil der Ausschluss einer selbstständigen Anfechtung der Beweisanordnung grundsätzlich keine Verkürzung der Rechte der Parteien zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995, juris Rn. 9).
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