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   OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01   

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https://dejure.org/2003,4940
OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01 (https://dejure.org/2003,4940)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.2003 - 3 U 29/01 (https://dejure.org/2003,4940)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 2003 - 3 U 29/01 (https://dejure.org/2003,4940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz des Vollziehungsschadens nach § 945 Zivilprozessordnung (ZPO); Ablehnung der Erfüllung eines zweiseitigen Vertrages durch Konkursverwalter; Vollständige Erfüllung zur Zeit der Konkurseröffnung; Mängelbeseitigung durch Werkunternehmer und Vertragspartner ...

  • Judicialis

    ZPO § 945; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB n.F. § 280; ; BGB a.F. § 633; ; KO § 17 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz des Vollziehungsschadens nach § 945 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Offenbar entnimmt sie v.a. der Entscheidung BGHZ 95, 10 ff., dass die subjektiven Voraussetzungen eines darauf gestützten Schadensersatzanspruches im Gegensatz zur früheren Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs weniger streng zu fassen sind (somit kein Fall des § 826 BGB vorliegen muss) und stattdessen eine grobfahrlässige Verkennung der Rechtslage ausreicht.

    Tatsächlich kann dies der zitierten Entscheidung BGHZ 95, 10 ff. jedoch nicht entnommen werden.

    Vielmehr hat der BGH in der späteren Entscheidung BGHZ 95, 10 ff. genau diesen Grundsatz der vorangegangenen Entscheidung BGHZ 74, 9 ff. wiederholt (BGHZ 95, 19).

    Auch in einer noch späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich an dem in BGHZ 74, 9 f. aufgestellten Grundsatz festgehalten, wonach der Rechtsschutzsuchende nicht nach sachlichem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage hafte (BGHZ 118, 201, 206 unter ausdrücklichem Hinweis auf die früheren Senatsentscheidungen BGHZ 74, 9, 14 f., 36, 18, 20 f. sowie schließlich BGHZ 95, 10, 19).

    Von dieser "gesicherten Rechtsprechung" abzurücken bestand offensichtlich weder im Fall der soeben zitierten BGH - Entscheidung noch anlässlich der angesprochenen späteren Entscheidungen BGHZ 95, 10ff. und 118, 201 ff. ein Anlass.

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Denn liest man diese Entscheidung genau, ist der Bundesgerichtshof dort keinesfalls von der in der früheren Entscheidung BGHZ 74, 9 ff. vertretenen Auffassung abgerückt, wonach der Rechtsschutzbegehrende seinem Gegner nicht außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nach dem sachlichen Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet (BGHZ 74, 15 - dort ausdrücklich ausgenommen der Sonderbereich der gewerblichen Schutzrechtsverwarnung).

    Vielmehr hat der BGH in der späteren Entscheidung BGHZ 95, 10 ff. genau diesen Grundsatz der vorangegangenen Entscheidung BGHZ 74, 9 ff. wiederholt (BGHZ 95, 19).

    "Der Senat bejaht dem gegenüber auch hier die Anwendbarkeit der in BGHZ 74, 9 dargestellten Grundsätze.".

    Auch in einer noch späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich an dem in BGHZ 74, 9 f. aufgestellten Grundsatz festgehalten, wonach der Rechtsschutzsuchende nicht nach sachlichem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage hafte (BGHZ 118, 201, 206 unter ausdrücklichem Hinweis auf die früheren Senatsentscheidungen BGHZ 74, 9, 14 f., 36, 18, 20 f. sowie schließlich BGHZ 95, 10, 19).

  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Begründet hat er diese Bedenken wie folgt: Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 31.01.1994 sei der zwischen ihr und der Beklagten noch nicht vollständig erfüllte GU - Vertrag kraft Gesetzes in ein Rückabwicklungsschuldverhältnisses umgestaltet worden (BGHZ 106, 236 f., 242).

    Der an die Stelle des Gemeinschuldners getretene Konkursverwalter hatte dagegen keinen Erfüllungsanspruch mehr gegen den Vertragspartner des Gemeinschuldners; ein solcher Erfüllungsanspruch war vielmehr erloschen (BGHZ 106, 236, 242; BGH ZIP 1987, 304, 305).

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Auch sie könnten - als bloße Rechnungsposten innerhalb des zwischen den Parteien bestehenden Abrechnungsverhältnisses - nicht mehr selbständig geltend gemacht werden (BGHZ 96, 392, 395 f.).

    Die Umgestaltung des Schuldverhältnisses erfasst auch etwaige Gewährleistungsansprüche; auch sie können als bloße Rechnungsposten nicht mehr selbständig gemacht werden (BGHZ 96, 392, 395).

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Auch in einer noch späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich an dem in BGHZ 74, 9 f. aufgestellten Grundsatz festgehalten, wonach der Rechtsschutzsuchende nicht nach sachlichem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage hafte (BGHZ 118, 201, 206 unter ausdrücklichem Hinweis auf die früheren Senatsentscheidungen BGHZ 74, 9, 14 f., 36, 18, 20 f. sowie schließlich BGHZ 95, 10, 19).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Er beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Gläubiger aus einem noch nicht endgültigen Titel auf eigenes Risiko vollstreckt (BGHZ 131, 141, 143).
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Soweit der Kläger meint, der Bundesgerichtshof sei von diesen Grundsätzen mit seiner späteren Entscheidung BGHZ 129, 336 ff. abgewichen, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Denn dort ging es um die ganz andere Frage nach der Reichweite eines vom Konkursverwalter ausdrücklich gestellten Erfüllungsverlangens im Falle eines vor Konkurseröffnung schon teilweise erfüllten Vertrages (vgl. ergänzend: Kreft ZIP 1997, 865, 867 f.; gleiches gilt für die Entscheidung BGHZ 135, 25 ff.).
  • BGH, 26.03.1992 - IX ZR 108/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs aus ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur unterlag der Anspruch aus § 945 ZPO der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 852 BGB a. F. - BGHZ 75, 1 f., 3; BGH NJW 1992, 2297).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur unterlag der Anspruch aus § 945 ZPO der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 852 BGB a. F. - BGHZ 75, 1 f., 3; BGH NJW 1992, 2297).
  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 78/86

    Anfechtbarkeit der Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 8/92

    Verjährung des Ersatzanspruchs wegen einstweiliger Anordnung

  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 205/85

    Zwangsvollstreckung nach Ablehnung der Vertragserfüllung durch den

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

  • OLG Saarbrücken, 15.10.1997 - 1 U 109/97
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