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   OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18   

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https://dejure.org/2019,64047
OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18 (https://dejure.org/2019,64047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2019 - 9 U 49/18 (https://dejure.org/2019,64047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 9 U 49/18 (https://dejure.org/2019,64047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Inzulässige Zwangsvollstreckung aus Urkunde durch anderen Gläubiger - Schadensersatz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 432 BGB, § 310 Abs 1 S 2 ZPO, § 799a ZPO, § 37 ZPOEG
    Schadenersatzanspruch bei einer unzulässigen Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde durch einen anderen Gläubiger

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vollstreckungsschuldners wegen unzulässiger Zwangsvollstreckung durch einen Dritten gem. § 799a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Hierfür genügt die Möglichkeit, eine die Verjährung unterbrechende Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr., BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15, Rn. 12, juris).

    Die Verjährung des Ersatzanspruchs erfasst auch solche nachträglich eintretenden Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren (BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15, Rn. 15, juris).

  • BGH, 29.01.2019 - EnVR 62/17

    Berücksichtigung von am Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass die schriftlich abgefassten Gründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Beratung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 62/17, Rn. 11, juris; Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 63/17, Rn. 13, juris).

    Denn zu einer diesbezüglichen Diskrepanz kann es nur dann kommen, wenn zwischen der Entscheidungsfällung und der schriftlichen Abfassung der Gründe ein längerer Zeitraum liegt, nicht aber, wenn das Gericht erst lange Zeit nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung fällt und zeitnah begründet (BGH, Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 62/17, Rn. 11, juris; Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 63/17, Rn. 13, juris).

  • BGH, 29.01.2019 - EnVR 63/17

    Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Abzugskapital; Bestehen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass die schriftlich abgefassten Gründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Beratung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 62/17, Rn. 11, juris; Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 63/17, Rn. 13, juris).

    Denn zu einer diesbezüglichen Diskrepanz kann es nur dann kommen, wenn zwischen der Entscheidungsfällung und der schriftlichen Abfassung der Gründe ein längerer Zeitraum liegt, nicht aber, wenn das Gericht erst lange Zeit nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung fällt und zeitnah begründet (BGH, Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 62/17, Rn. 11, juris; Beschluss vom 29.01.2019 - EnVR 63/17, Rn. 13, juris).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Dabei hat der Senat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen, ob gemäß § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91

    Ermittlung der Eigentumsverhältnisse bei durch die Eheleute gemeinsam

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Es besteht deswegen keine Gesamt-, sondern Mitgläubigerschaft i.S.d. § 432 BGB (vgl. zur Mitgläubigerschaft bei Verlust oder Beschädigung der im Miteigentum stehenden Gesamtsache BeckOK-BGB/ Fritzsche , 47. Ed. Stand 01.08.2018, § 1011 Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.09.1991 - 5 W 400/91, Rn. 8, juris), die dem Kläger eine gesetzliche Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis vermittelt, Leistung an alle Mitgläubiger zu verlangen.
  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 57/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Denn die Hemmung der Verjährung tritt bei der Mitgläubigerschaft auch dann ein, wenn ein Mitgläubiger nur auf Leistung an sich allein klagt (BGH, Urteil vom 20.08.2015 - III ZR 57/14, Rn. 32, juris).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Dabei trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast für alle Umstände, aus denen sich eine Ausgleichung von Vorteilen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, NZG 2010, 1029 [Rn. 45]).
  • BGH, 17.06.1998 - XII ZR 206/96

    Entgangener Gewinn in der Anlaufphase eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Er muss nachweisen, wie sich seine Vermögenslage bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags dargestellt hätte und welchen Gewinn er in diesem Fall hätte erwarten können (BGH, Urteil vom 17.06.1998 - XII ZR 206/96, Rn. 8, juris).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 264/82

    Fiktiver Zinsschaden des Versicherungsnehmers bei Zahlung des Versicherers in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Demzufolge ist auch der hier geltend gemachte fiktive Zinsschaden (anders als ein konkreter Zinsverlust, dazu Gottwald/Mock , Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, § 717 Rn. 13; Hk-ZPO/ Kindl , 7. Aufl. 2017, § 717 Rn. 8, der vom Kläger nicht vorgetragen ist) nicht erstattungsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.1984 - VI ZR 264/82, Rn. 9, juris).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18
    Er kann deshalb nicht aus seiner Eingebundenheit in die Bruchteilsgemeinschaft herausgelöst und einem ziffernmäßigen Teil des einem Alleineigentümer zustehenden Schadensersatzanspruchs gleichgesetzt werden (BGH, Urteil vom 17.10.1995 - VI ZR 246/94, NJW 1996, 117, 119).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 149/15

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Antrag des Mieters auf Einstellung von

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 270/02

    Aufhebung einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09

    Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der

  • KG, 13.02.2003 - 8 U 291/01

    Mündliche Verhandlung: Verfahrensfehler bei Verkündung des Urteils nach Widerruf

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