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OLG Stuttgart, 31.05.2022 - 6 U 467/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 13 BGB, § 312c Abs 1 BGB, § 312g Abs 1 BGB vom 11.03.2016, § 495 Abs 1 BGB, § 506 Abs 1 S 1 BGB vom 06.06.2017
Mangelnde Verbrauchereigenschaft eines Leasingnehmers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags nach Widerruf; Fehlendes Widerrufsrecht; Mangelnde Verbrauchereigenschaft eines Leasingnehmers
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 18.03.2021 - 21 O 1/20
- LG Stuttgart, 21.10.2021 - 8 O 273/21
- OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21
- OLG Stuttgart, 31.05.2022 - 6 U 467/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2022 - 6 U 467/21
Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09 -, Rn. 11, juris). - BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20
Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2022 - 6 U 467/21
Da die streitgegenständliche Vertragsurkunde keine Widerrufsinformation enthält, kommt es auch nicht auf die vom Landgericht zutreffend verneinte Frage an, ob man allein in der Widerrufsinformation ein Angebot der Beklagten auf Gewährung eines vorbehaltlosen vertraglichen Widerrufsrechts sehen könnte, das die Klägerin mit Vertragsabschluss hätte annehmen können (vom BGH abgelehnt, vgl. Urteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20 -, Rn. 68 ff., juris).
- OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22
Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag
Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (BGH, Urteil vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19 -, juris m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Mai 2022 - 6 U 467/21 -, juris). - OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22
Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung
Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19, juris m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.05.2022 - 6 U 467/21 -, juris).