Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 02.10.2006 - 3 W 178/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 121, 26 Abs. 4; InsO § 155 Abs. 3; AktG § 99 Abs. 6; RL 69/335/EWG; RL 85/303/EWG
Geschäftswert der Bestellung von Abschlussprüfern einer insolventen Aktiengesellschaft (AG) ist auch europarechtlich nicht auf den Mindestnennbetrag des Grundkapitals (50.000.- EUR) beschränkt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Gebühr für die Bestellung eines Abschlussprüfers im Insolvenzverfahren; Ermessensausübung im Rahmen der Bemessung der Geschäftswerte für die Abschlussprüferbestellung; Bedeutung der EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital
- Judicialis
InsO § 155 Abs. 3; ; KostO § 14 Abs. 5; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 121; ; RL 69/335/EWG Art. 4; ; RL 69/335/EWG Art. 10; ; RL 69/335/EWG Art. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert für die Bestellung des Abschlussprüfers durch das Registergericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - HRB 1087
- LG Kaiserslautern, 30.08.2006 - HKT 1/06
- OLG Zweibrücken, 02.10.2006 - 3 W 178/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 2100
- FGPrax 2007, 99
- Rpfleger 2007, 105
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
Externer Gründungsprüfer - Gebühr für gerichtliche Bestellung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2006 - 3 W 178/06
Von dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann diese Ermessensausübung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit nachgeprüft werden, nicht hingegen auf ihre Angemessenheit und Zweckmäßigkeit (OLG Karlsruhe Rpfleger 2001, 270; BayObLG ZIP 1996, 1704 m. w. N.).Entgegen der Meinung der weiteren Beschwerde besteht deshalb auch keine Vergleichbarkeit mit der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (RPfleger 2001, 270) beurteilten Fallgestaltung; denn dort ging es um die Gebühr für die gerichtliche Bestellung eines Gründungsprüfers.
- BayObLG, 04.07.1996 - 3Z BR 66/96
Geschäftswert für die Bestellung eines Prüfers im Rahmen der Kapitalerhöhung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2006 - 3 W 178/06
Von dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann diese Ermessensausübung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit nachgeprüft werden, nicht hingegen auf ihre Angemessenheit und Zweckmäßigkeit (OLG Karlsruhe Rpfleger 2001, 270; BayObLG ZIP 1996, 1704 m. w. N.).