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   OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 3 W 99/11   

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https://dejure.org/2012,3705
OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 3 W 99/11 (https://dejure.org/2012,3705)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.2012 - 3 W 99/11 (https://dejure.org/2012,3705)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 3 W 99/11 (https://dejure.org/2012,3705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 20; BGB § 181
    Mehrfachvertretung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Genehmigung eines Vertrages bei Auftreten desselben Vertreters auf beiden Seiten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 181, 184; GBO § 20
    Mehrfachvertretung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht; keine ausdrückliche Befreiung von § 181 BGB in Genehmigung erforderlich; Genehmigung durch nicht befreiten Vertreter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 20; BGB § 181
    Mehrfachvertretung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69

    Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 3 W 99/11
    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Insichgeschäfts ist ein Rechtsgeschäft und untersteht wie jedes andere Rechtsgeschäft dem Verbot aus § 181 BGB (BGHZ 58, 115, 118; MünchKomm/Schramm, BGB, § 181, Rdnr. 13).
  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 107/92

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 3 W 99/11
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die vertretenen Vertragsbeteiligten schwebend unwirksame Insichgeschäfte nicht nur persönlich genehmigen können, sondern auch durch einen Vertreter (BGH NJW-RR 1994, 291; Staudinger/Schilken, BGB, 2009, § 181, Rdnr. 46).
  • KG, 26.10.2010 - 1 W 9/10

    Veräußerung eines Grundstücks durch eine GmbH & Co KG: Erfordernis der Befreiung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 3 W 99/11
    Dabei hat das Grundbuchamt auch zu prüfen, ob die Erklärungen des Vertreters ggf. im Hinblick auf das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirksam sind (KG Berlin, FG-Prax 2011, 55 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 22.11.2019 - 3 W 125/19

    Grundbucheintragung eines Grundstückstückskaufvertrages: Genehmigung eines

    Die nachträglichen Genehmigungen der vollmachtlos Vertretenen umfassen nicht nur das Handeln ohne Vertretungsmacht, sondern - soweit § 181 BGB anwendbar ist - auch die Gestattung eines Insichgeschäftes, da die Genehmigung das vorgenommene Geschäft erfasst, wie es abgeschlossen ist (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 3559 b; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.01.2012, 3 W 99/11, MittBayNot 2012, 377).
  • LG Bielefeld, 14.06.2019 - 4 O 21/18
    Letztlich erfasst die nachträgliche Genehmigung das vorgenommene Geschäft so, wie es abgeschlossen wurde (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.Januar 2012 - 3 W 99/11 -, Rn.12, juris).
  • OLG Rostock, 18.12.2018 - 3 W 63/16

    Grundbuchsache: Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung; Genehmigung eines

    Einer solchen Befreiung von § 181 BGB bedarf es nicht, wenn - wie hier - die genehmigenden Vertreter der Beteiligten zu 2) - weder als Vertreter noch als Vertretene an dem Insichgeschäft beteiligt waren, da in diesen Fällen der Vertreter bei der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung widerstreitender Interessen nicht ausgesetzt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 05.01.2012 - 3 W 99/11 - m. w. N., zitiert nach Juris; Beschl. des Senats v. 19.01.2017, 3 W 7/17 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 19.01.2017 - 3 W 7/17

    Genehmigung eines Insichgeschäftes durch einen Vertreter

    Die nachträglichen Genehmigungen der vollmachtlos Vertretenen umfassen nicht nur das Handeln ohne Vertretungsmacht, sondern - soweit § 181 BGB anwendbar ist - auch die Gestattung eines Insichgeschäftes, da die Genehmigung das vorgenommene Geschäft erfasst, wie es abgeschlossen ist (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 3559 b; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.01.2012, 3 W 99/11, MittBayNot 2012, 377).
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