Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 Ss Rs 98/17, 1 OWi 2 SsRs 98/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 356a S 2 StPO, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, Art 103 Abs 1 GG
Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Wiedereinsetzung bei Begründungsmangel eines Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens wegen Gehörsverletzung - verkehrslexikon.de
Keine Wiedereinsetzung bei versäumter Begründung eines Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens
- beck-blog
Nach Parkverstoß: Verteidiger kriegt nichts hin!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung eines Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens gem. § 356a StPO
- rewis.io
- ra.de
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung eines Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens gem. § 356a StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal - 1 OWi 5788 Js 21255/17
- OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 Ss Rs 98/17, 1 OWi 2 SsRs 98/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 SsRs 98/17
Es kann dahinstehen, ob dem Betroffenen hinsichtlich des Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens das Verschulden seines Verteidigers grundsätzlich zuzurechnen ist (so BGH, Beschluss vom 13. August 2008, 1 StR 162/08, BeckRS 2008, 19813, für die Revision); denn der Wiedereinsetzungsantrag hat schon aus anderem Grund keinen Erfolg. - BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 SsRs 98/17
Dies hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu geschehen (BGH, Beschluss vom 09. März 2005, 2 StR 444/04, Rn. 3, juris, zur Revision).