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   OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16   

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https://dejure.org/2016,44841
OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16 (https://dejure.org/2016,44841)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.06.2016 - 6 U 3/16 (https://dejure.org/2016,44841)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 6 U 3/16 (https://dejure.org/2016,44841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 839 Abs 1 BGB, Art 34 GG, § 4 VersAusglG, § 14 SGB 1, § 15 SGB 1
    Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers über die Rentenhöhe; Drittgerichtetheit gegenüber der Ehefrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für unzutreffende Auskünfte über die Höhe der Rente des Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für unzutreffende Auskünfte über die Höhe der Rente des Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhafter Rentenbescheid eines Rentners begründet keine Amtshaftungsansprüche der Ehefrau

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Kassel, 22.02.2012 - 4 O 200/11
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Der ihrem Ehemann dadurch entstandene Schaden ist auf der Basis eines gerichtlichen Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO zur Beendigung des Rechtsstreits zwischen ihrem Ehemann und der Beklagten ausgeglichen worden (siehe Beschluss des LG Landau in der Pfalz v. 24.04.2013, Az. 4 O 200/11, Bl. 343 und 344 dieser Akten).

    Daraufhin nahm die Beklagte mit Bescheid vom 18.12.2007 (Bl. 13 der Beiakten 4 O 200/11 LG Landau) den Bescheid vom 31.10.2007 für die Zeit ab 01.12.2007 zurück und setzte eine Rentenzahlung in Höhe von monatlich 1.299,71 EUR fest.

    Daraufhin machte der Ehemann der Klägerin wegen der fehlerhaften Auskunft über die Höhe seiner Rente vor dem LG Landau/Pfalz, Az. 4 O 200/11, Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend.

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Rn. 13).

  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Diese Anforderungen gelten nach der Rechtsprechung generell für jede amtliche Auskunftserteilung (so BGH NJW 1991, 3027; BGH WM 1990, 865, 868).

    Die Reichweite der Auskunftspflicht hängt vom Inhalt der Frage ab, die der Auskunftssuchende an die Behörde richtet (so BGH NJW 1991, 3027 und Beschluss vom 25.6.1987 - III ZR 228/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Auskunft 2).

  • OLG Koblenz, 12.12.2007 - 1 U 180/07

    Amtshaftung: Falsche Auskunft eines Sachbearbeiters der Baubehörde über die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Nach der Rechtsprechung sind als Gesichtspunkte, die einen Vertrauensschutz ausschließen können, nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers der Auskunft in Betracht zu ziehen (OLG Koblenz MDR 2008, 746 - juris Rn. 35).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Dies ist nur der Fall, wenn sich "aus den Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der besonderen Natur des Amtsgeschäfts ergibt, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis zählt, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen' (so BGH, NJW 2005, 742 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.8.2014 - 18 U 156/13 -, juris Rn. 29 ff.).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht begründende Pflichtverletzung, auf die auch ein Dritter einen Entschädigungsanspruch nach den Maßstäben der Amtshaftung stützen kann, ist somit, dass eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen muss (ständige Rechtsprechung des BGH: BGHZ 122, 317, 320; BGHZ 1, 89; BGHZ 56, 40, 45 f.).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht begründende Pflichtverletzung, auf die auch ein Dritter einen Entschädigungsanspruch nach den Maßstäben der Amtshaftung stützen kann, ist somit, dass eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen muss (ständige Rechtsprechung des BGH: BGHZ 122, 317, 320; BGHZ 1, 89; BGHZ 56, 40, 45 f.).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Diese Anforderungen gelten nach der Rechtsprechung generell für jede amtliche Auskunftserteilung (so BGH NJW 1991, 3027; BGH WM 1990, 865, 868).
  • BGH, 25.06.1987 - III ZR 228/86

    Voraussetzungen für den Schadensersatz der öffentlichen Hand wegen mangelhafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Die Reichweite der Auskunftspflicht hängt vom Inhalt der Frage ab, die der Auskunftssuchende an die Behörde richtet (so BGH NJW 1991, 3027 und Beschluss vom 25.6.1987 - III ZR 228/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Auskunft 2).
  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09

    Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
    Aus den sozialrechtlichen Vorschriften lässt sich nicht ableiten, dass das Auskunftsbegehren eines Rentenanwärters zugleich im wirtschaftlichen Interesse seiner Ehefrau gestellt wird und dass auf Seiten der angesprochenen Mitarbeiter der Beklagten kein Zweifel daran bestehen konnte, dass das Auskunftsersuchen des Rentenanwärters zumindest auch der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen der Klägerin dienen sollte (zu einem Fall der Drittbezogenheit der Behördenauskunft siehe OLG Hamm MDR 2010, 991 = OLG Hamm, Urteil vom 24.3.2010 - 11 U 65/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2014 - 18 U 156/13

    Amtspflichten des Jugendamts zur Mitteilung über die Ausgestaltung von

  • LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11

    Hinterbliebenenversorgung - Witwe - Berechnung des Schadensausgleichs -

  • OLG Hamm, 11.01.2023 - 11 W 46/22

    Amtspflichten einer gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber einem

    Die Reichweite der Auskunftspflicht hängt vom Inhalt der Frage ab, die der Auskunftssuchende an die Behörde richtet (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Juni 2016 - 6 U 3/16 -, juris).
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