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   OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14   

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https://dejure.org/2015,33995
OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14 (https://dejure.org/2015,33995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.07.2015 - 6 U 2/14 (https://dejure.org/2015,33995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 6 U 2/14 (https://dejure.org/2015,33995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 839 BGB, Art 34 GG, Art 32 Abs 2 NATOTrStatZAbk, § 286 ZPO
    Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel gegen einen Angehörigen der US-Streitkräfte: Unterbliebene Anzeige an die Verbindungsstelle des Entsendestaates bei der Zustellung einer Klageschrift an eine dem NATO-Truppenstatut ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung wegen Versäumung der Pflicht zur Anzeige an die Verbindungsstelle des Entsendestaates bei Zustellung einer Klageschrift an eine dem NATO-Truppenstatut unterliegende Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen Versäumung der Pflicht zur Anzeige an die Verbindungsstelle des Entsendestaates bei Zustellung einer Klageschrift an eine dem NATO-Truppenstatut unterliegende Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Der Senat ist in Anbetracht des typischen, mit der unterlassenen Anzeige im vorliegenden Fall verbundenen Schadensbildes in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 16.06.2005, IX ZR 27/04, NJW 2005, 3071) zur Frage der Beweislast bei hypothetischen Geschehensabläufen im Zusammenhang mit der haftungsausfüllenden Kausalität der Rechtsauffassung, dass in einem solchen Fall die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zwangsvollstreckung in Höhe der titulierten Forderung Erfolg gehabt hätte, nicht dem Geschädigten aufzuerlegen ist.
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Maßgebend für die Schadensfeststellung ist nach der Rechtsprechung des BGH, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Handeln genommen hätten und wie sich in diesem Fall die Vermögenslage des Betroffenen entwickelt hätte (BGH, NJW 2001, 2626 [2629]) und ob Schäden in den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht fallen.
  • BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    So hat der BGH zutreffend in seinem Beschl. v. 16.06.2011, VII ZB 114/09, NJW-RR 2011, 1366 [1367] zur Zulässigkeit einer Austauschpfändung zur Zwecksetzung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ausgeführt, dass mit dieser Vorschrift erreicht werden solle, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann.
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Denn soweit der Beklagte den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens erhebt, ist er auch insofern für das Vorliegen dessen tatsächlicher Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Denn dieser muss den Nachweis dafür führen, dass die Ausübung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem Mitglied der NATO-Streitkräfte möglich und zumutbar war (siehe zur Beweislast in Bezug auf das Vermieterpfandrecht BGH, Urt. v. 20.03.1986, IX ZR 42/85, NJW 1986, 2426).
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 197/08

    Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Dass nach dem Schutzzweck der Norm des § 839 BGB unter Amtshaftungsgesichtspunkten derjenige Schaden ersatzfähig sein soll, dessen Verhinderung die verletzte Amtspflicht dienen soll (so BGH, NJW 2009, 1207), wirkt sich im Fall eines Verstoßes gegen die in Art. 32 Abs. 2 S. 1 NTS-ZA geregelte Anzeigepflicht demzufolge dahin aus, dass auch die dadurch bedingte Verschlechterung der Werthaltigkeit eines titulierten Anspruchs ein ersatzfähiger Schaden ist.
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 29.06.1989, III ZR 206/88; Urteil vom 08.12.1977, III ZR 46/75; jeweils juris) führen nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen den Anlageberater wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Bei einer solchen Sachlage fällt es in Anbetracht der Pflichtverletzung und des typischen Schadenseintritts in den Verantwortungsbereich des Beklagten, die Kausalitätsvermutung hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens zu entkräften (in diesem Sinne zuletzt etwa auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.04.2015, 17 U 1/14, WM 2015, 1193 = juris Rn. 25 zum Schadenersatz aus Anlagevermittlung).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 206/88

    Amtspflichtverletzung - Verkehrsunfall - Vernichtung des Zettels mit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 29.06.1989, III ZR 206/88; Urteil vom 08.12.1977, III ZR 46/75; jeweils juris) führen nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
    Der BGH (BGH, Urt. v. 16.09.2010 - III ZR 29/10, ZfBR 2011, 39 [40]), sieht darin nicht eine reine Befugnisnorm, bei der auf der Rechtsfolgenseite Ermessen steht, sondern eine gebundene Entscheidung.
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 293/11

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/78

    Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung - Versäumung der Klärung im Rahmen

  • OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01

    Zustellung nach Nato-Truppen-Statut

  • BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57

    Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten;

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 259/57
  • LG Zweibrücken, 04.06.2007 - 4 T 122/07
  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 57/61

    Verschwinden zweier Schiffsjungen von Bord eines deutschen Schiffes in Pakistan -

  • BGH, 17.11.1958 - III ZR 123/57

    Rechtsmittel

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