Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4679
OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09 (https://dejure.org/2010,4679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2010 - 4 U 22/09 (https://dejure.org/2010,4679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 4 U 22/09 (https://dejure.org/2010,4679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 307 BGB, § 9 VerbrKrG, § 1 HTürGG, § 5 HTürGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Kapitalanlage bei einem britischen Lebensversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Kapitalanlage bei einem britischen Lebensversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • LG Bamberg, 28.01.2009 - 2 O 82/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften (fremdfinanzierte Lebensversicherung):

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 und 2 O 88/08) und des OLG Bamberg (3 U 81/09).

    So hat das Landgericht Bamberg auf Seite 11 des Urteils in dem Rechtsstreit 2 O 82/08 (Bl. 482 d.A.) seine Beweiswürdigung ausdrücklich auf ein vom dortigen Vermittler im Rahmen des Vermittlungsgespräches vorgelegtes Schaubild und eine Musterberechnung abgestellt, die eine jährliche Wertsteigerung von 8, 5 % zugrunde legten.

  • LG Bamberg, 28.01.2009 - 2 O 88/08

    Lebensversicherung: Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 und 2 O 88/08) und des OLG Bamberg (3 U 81/09).

    Auch in dem Rechtsstreit 2 O 88/08 hat das Landgericht Bamberg (S. 13 des Urteils) seine Bewertung, der dortige Kläger habe die vom dortigen Vermittler genannten Wertzuwächse ersichtlich nur als Kompensation der Fremdfinanzierungszinsen durch die zu erwartenden Jahresdividenden verstehen können, auf das Ergebnis seiner Beweisaufnahme zu dem konkreten Beratungsgespräch gestützt, zumal es dort um einen Lebensversicherungsvertrag mit 40-jähriger Laufzeit bei zwar nicht monatlichen, aber jährlichen Auszahlungen ging.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Vertreibt er - wie hier - die Anlage anhand eines Prospekts, muss er, um seiner Auskunftspflicht zu genügen, im Rahmen der geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" (BGH Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99; Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02) den Prospekt jeweils darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beleihungsobjekt abgibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 136, 394, 401; 141, 137, 143).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Vertreibt er - wie hier - die Anlage anhand eines Prospekts, muss er, um seiner Auskunftspflicht zu genügen, im Rahmen der geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" (BGH Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99; Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02) den Prospekt jeweils darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beleihungsobjekt abgibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind.
  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 25/92

    Gesellschaftsanteil - Treuhand - Unterbeteiligung - Rechtsinstitut -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Zwar ist ein Anlagevermittler - als Anlage berater ist der Zeuge B... schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers nicht aufgetreten - im Rahmen des zwischen ihm und dem Anlageinteressenten stillschweigend zustande gekommenen Auskunftsvertrages zu richtiger und vollständiger Information über alle tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageinteressenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. nur: BGH Urteil vom 13.05.1993 - II ZR 25/92 - Rn. 14; Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08 - Rn. 11).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Denn damit ist die scheinbar "kundenfeindlichste" Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigste (BGH Urteil vom 15.11.2007 - III ZR 247/06).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Fehlt es danach bereits objektiv an einer Aufklärungspflichtverletzung des Zeugen B..., kommt es darauf, ob dem Zeugen - gleiches gilt, wenn man auf die P... GmbH oder die E... abstellt (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 252/08 - Rn. 27 ff.) - der für die Zurechnung des Vermittlerverschuldens als Verschulden der finanzieren Bank erforderliche Vorsatz zur Last zu legen ist, nicht an.
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    b) Die Auslegung der Vertragsklausel hat nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (st. Rspr., siehe nur: BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09
    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 136, 394, 401; 141, 137, 143).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • OLG Brandenburg, 30.09.2009 - 3 U 137/08

    Vergleichsvertrag zwischen Verbraucher und Darlehensgeber über den Fortbestand

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

  • OLG Bamberg, 02.09.2009 - 3 U 81/09
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 30.05.2005 - II ZR 319/04

    Zurechnung der Haustürsituation

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen (behaupteter)

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht