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   OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02   

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https://dejure.org/2002,12205
OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02 (https://dejure.org/2002,12205)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2002 - 1 U 12/02 (https://dejure.org/2002,12205)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2002 - 1 U 12/02 (https://dejure.org/2002,12205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einer Presseveröffentlichung; Vorliegen rufschädigender und ehrverletzender Tatsachenbehauptungen oder grundrechtlich geschützter Meinungsäußerungen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 analog; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog; ; ZPO § 511 Abs. 1 (n. F.); ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; StGB §§ 185 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Äußerungen in einer Presseveröffentlichung - hier betreffend einen regionalen Flugplatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
    Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente des Meinens und Dafürhaltens, also der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden, geprägt (BVerfGE 61, 1; 85, 1; BGH NJW 1994, 124 und 2614; Senat, OLG-NL 1997, 85).

    Handelt es sich um eine die breitere Öffentlichkeit interessierende Frage, spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; NJW 1993, 1845).

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
    Handelt es sich um eine die breitere Öffentlichkeit interessierende Frage, spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; NJW 1993, 1845).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
    Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente des Meinens und Dafürhaltens, also der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden, geprägt (BVerfGE 61, 1; 85, 1; BGH NJW 1994, 124 und 2614; Senat, OLG-NL 1997, 85).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
    Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente des Meinens und Dafürhaltens, also der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden, geprägt (BVerfGE 61, 1; 85, 1; BGH NJW 1994, 124 und 2614; Senat, OLG-NL 1997, 85).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02

    Gläubigeranfechtung: Zwangsvollstreckung in das Vermögen des persönlich haftenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
    Aber selbst wenn man darin zugleich die (weitere) Behauptung sähe, daß es sich um ein gegen Sicherheitsstandards verstoßendes Verhalten handele, ist die Darstellung "richtig", wie der Senat einem ihm im Rahmen eines Parallelrechtstreits (1 U 1/02) bekanntgewordenen Aktenvermerk des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik E... vom 22.03.2002 und einer "Flugunfallinformation" des Luftfahrt-Bundesamtes von August 1988 entnimmt, aus denen sich ergibt, daß die in Frage stehende Praxis der Betankung zwar als gängig auch anderorts bekannt ist, unbeschadet dessen aber wegen des nach Einschätzung der Behörden damit verbundenen erhöhten Sicherheitsrisikos nicht auf Dauer toleriert werden kann.
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