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   OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06   

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https://dejure.org/2006,15691
OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06 (https://dejure.org/2006,15691)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 9 WF 371/06 (https://dejure.org/2006,15691)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 9 WF 371/06 (https://dejure.org/2006,15691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen zu intensivem Bemühen um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes; Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung des Absendens von mindestens 20 - ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RVO § 2; ; BGB §§ ... 1601 ff; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 323; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 653 Abs. 1; ; ZPO § 654 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verschärfte Unterhaltsverpflichtung des Vaters gemäß § 1603 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Brandenburg, 22.07.2004 - 9 UF 10/04

    Erweiterte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Regelbedarfs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG JAmt 2004, 502, 503).

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Gegenüber minderjährigen Kindern erfährt diese Verpflichtung aufgrund der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 BGB eine Verschärfung dahin, dass den Unterhaltspflichtigen eine noch erheblich gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft trifft (BVerfG FamRZ 2005, 1893; BGH FamRZ 2005, 608).
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Da der Kläger jedoch gegenüber insgesamt vier minderjährigen Kindern unterhaltsverpflichtet ist, führt dies zu folgender Mangelfallberechnung, wobei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2003, 363) als Einsatzbeträge 135 % des jeweiligen Regelbetrages in Ansatz gebracht worden sind:.
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Für seine den Mindestunterhalt im Sinne eines Existenzminimums betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ 1996, 345, 346).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05

    Keine Grundrechtsverletzung bei Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Gegenüber minderjährigen Kindern erfährt diese Verpflichtung aufgrund der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 BGB eine Verschärfung dahin, dass den Unterhaltspflichtigen eine noch erheblich gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft trifft (BVerfG FamRZ 2005, 1893; BGH FamRZ 2005, 608).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

  • AG Oranienburg, 21.07.2003 - 33 F 140/02
  • AG Leverkusen, 03.04.1997 - 31 F 21/97
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Hierzu zählen Arbeiten für ungelernte Kräfte ebenso wie Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Zweibrücken a. a. O.).

    Hiernach sind die Erwerbsbemühungen, sofern sie im Bereich des näheren Wohnumfeldes keinerlei Erfolg hatten, im Grundsatz jedenfalls nach einiger Zeit auf das großräumige Umfeld, das gesamte Bundesland und schließlich auch auf erfolgversprechende Bereiche im übrigen Bundesgebiet zu erstrecken (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; JAmt 2004, 502, 503).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Köln ZFE 2007, 195).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Hierzu zählen Arbeiten für ungelernte Kräfte ebenso wie Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Zweibrücken a. a. O.).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; JAmt 2004, 502, 503).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Köln ZFE 2007, 195).

  • OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 9 UF 58/07

    Kindesunterhalt: Beweislast für die Leistungsunfähigkeit beim

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen oder sonstigen Bezügen sind zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten zumutbar (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Köln ZFE 2007, 195).
  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Bloße telefonische Bewerbungen sind demgegenüber selbst bei einfachen Arbeitsplätzen in aller Regel nicht ausreichend, weil bei der heutigen Arbeitsmarktlage davon ausgegangen werden muss, dass ein gewerblicher Arbeitgeber nur schriftliche Arbeitsgesuche in die engere Auswahl einbezieht (vgl. OLG Brandenburg ZFE 2007, 192).
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