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   OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09   

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https://dejure.org/2009,27957
OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 294, 236 Abs. 2, 233, 85 Abs. 2, 520 Abs. 2, 418 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit des Angebots nicht präsenter Zeugen als Mittel der Glaubhaftmachung i.S.d. § 294 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Als solcher erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3, 1etzter Halbsatz ZPO ist die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten, auf die der Kläger verwiesen hat, auch anzusehen (BVerfG NJW 2007, 3342).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08

    Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Dies führt dazu, dass etwa dann, wenn eine Partei behauptet, die Berufungsbegründung sei abweichend von der Aktenlage rechtzeitig eingegangen, da das anwaltliches Empfangsbekenntnis ein zu frühes Zustelldatum ausweise, eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich nicht ausreichend sein wird, sondern Zeugenbeweis anzutreten ist (vgl. dazu BGH NJW 2009, 855).
  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    So steht z.B. ein unvollständiger Antrag der Wiedereinsetzung entgegen, etwa wenn die Zustimmung des Gegners zwar eingeholt, aber dem Gericht versehentlich nicht mitgeteilt wurde (BGH NJW-RR 2005, 865).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06

    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Zwar darf eine Partei, die erstmalig unter Angabe von erheblichen Gründen oder der Zustimmung des Gegners fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt, im Regelfall darauf vertrauen, dass dieser positiv beschieden wird (BGH NJW-RR 2009, 933).
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