Rechtsprechung
OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geeignetheit des Angebots nicht präsenter Zeugen als Mittel der Glaubhaftmachung i.S.d. § 294 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 20.02.2009 - 8 O 575/08
- OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren
Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
Als solcher erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3, 1etzter Halbsatz ZPO ist die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten, auf die der Kläger verwiesen hat, auch anzusehen (BVerfG NJW 2007, 3342). - BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08
Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den …
Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
Dies führt dazu, dass etwa dann, wenn eine Partei behauptet, die Berufungsbegründung sei abweichend von der Aktenlage rechtzeitig eingegangen, da das anwaltliches Empfangsbekenntnis ein zu frühes Zustelldatum ausweise, eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich nicht ausreichend sein wird, sondern Zeugenbeweis anzutreten ist (vgl. dazu BGH NJW 2009, 855). - BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
So steht z.B. ein unvollständiger Antrag der Wiedereinsetzung entgegen, etwa wenn die Zustimmung des Gegners zwar eingeholt, aber dem Gericht versehentlich nicht mitgeteilt wurde (BGH NJW-RR 2005, 865). - BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf …
Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
Zwar darf eine Partei, die erstmalig unter Angabe von erheblichen Gründen oder der Zustimmung des Gegners fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt, im Regelfall darauf vertrauen, dass dieser positiv beschieden wird (BGH NJW-RR 2009, 933).