Rechtsprechung
OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vertrag zwischen Telefonanlagenberatungsfirma und Genossenschaft: Anforderungen an den Vertragsschluß; Anforderungen an die Honorarberechnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 164 BGB ; § 611 BGB ; § 305 BGB ; § 25 Abs. 1 GenG
Honoraranspruch; Telefonanlagenberatungsfirma; Genossenschaft ; Vertragsabschluss ; Form; Anscheinsvollmacht ; Vorstandsmitglied ; Duldungsvollmacht ; Honorarberechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honoraranspruch; Telefonanlagenberatungsfirma; Genossenschaft ; Vertragsabschluss ; Form; Anscheinsvollmacht ; Vorstandsmitglied ; Duldungsvollmacht ; Honorarberechnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 § 611 § 305; GenG § 25 Abs. 1
Berechnung des Honorars für eine Telefonanlagenberatungsfirma - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.01.2001 - 11 O 4007/00
- OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87
Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung …
Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01
Eine Duldungsvollmacht kann für ein Vorstandsmitglied nur bestehen, wenn alle anderen Vorstandsmitglieder oder zumindest eine zur Vertretung der Genossenschaft erforderliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern erkennt, dass einer von ihnen bei bestimmten Geschäften als Einzelvertreter auftritt und sich entschließt, dagegen nicht einzuschreiten; vgl. Palandt/Heinrichs, § 173 Rn.11; BGH, NJW 1988, S. 1199, 1200; Müller, GenG, § 25 Rdn. 21. Für eine Genehmigung des Vertrages kann nichts anderes gelten. - BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01
Zwar sind nach der Rechtsprechung des BGH die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag anwendbar, wenn bei einem gescheiterten Vertrag eine Partei die ihr (vermeintlich) obliegende Leistung erbringt (vgl. BGH, NJW-RR 1989, S. 970 f.;… 1993, S. 200; NJW 2000, S.1560, 1562) und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. - BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94
Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber …
Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01
Insoweit spricht jedoch manches dafür, den Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin als im wirtschaftlichem und nicht im rechtlichen Gebiet angesiedelt zu sehen (vgl. zu dieser Abgrenzung BGH, NJW 1995, S. 3122). - BGH, 15.06.1964 - II ZR 129/62
Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 11 U 91/01
Dass der BGH in seiner Entscheidung vom 15. Juni 1964 (NJW 1964, S. 1951 f.) entschieden hat, dass es für ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben genügen kann, wenn das Schreiben an einen vollmachtlosen Mitarbeiter einer Firma adressiert wird und der Firmeninhaber hiervon keine Kenntnis erlangt, steht dem nicht entgegen, denn dieser Fall betraf keine Gesellschaft, für die eine gesetzlich angeordnete Gesamtvertretungsregelung Wirkung beanspruchte.