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   OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - I-4 Sch 2/06   

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https://dejure.org/2007,5331
OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - I-4 Sch 2/06 (https://dejure.org/2007,5331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2007 - I-4 Sch 2/06 (https://dejure.org/2007,5331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2007 - I-4 Sch 2/06 (https://dejure.org/2007,5331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines im Rahmen von Streitigkeiten um Rückversicherungsverträge ergangenen Schiedsspruchs; Klärung des Umfangs der Deckung für Nicht-Elementarschäden wie Schäden aus Terroranschlägen; Möglichkeit des Lösens vom Vertrag wegen Irrtums bei gleichzeitiger ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 319 ZPO, § 1954 Abs. 4 ZPO, § 1058 ZPO, § 1059 ZPO
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerkllärungsverfahrens: -Schiedsspruch, inländisch; - Aufhebung; formelle AntragserfordernisseAufhebungsgründe Versagungsgründe: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren; - ordre public; - rechtliches GehörSchiedsspruch: - formale ...

  • Judicialis

    ZPO § 1054; ; ZPO § 1054 Abs. 4; ; ZPO § 1058 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 1058 Abs. 3; ; ZPO § 1059 Abs. 3; ; ZPO § 1059 Abs. 4; ; ZPO § 1059 Abs. 5; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059 Abs. 2; ZPO § 1059 Abs. 4
    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtbeachtung des rechtl. Gehörs: Verstoß gegen ordre public?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann führt die Nichtbeachtung des rechtlichen Gehörs zum Verstoß gegen den ordre public? (IBR 2008, 366)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2008, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91

    Schiedsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eines elementaren Verfahrensgrundsrechts, gehört zum unverzichtbaren Standard eines rechtsstaatlichen Verfahrens und ist damit Teil des ordre public, der bei der Prüfung eines Schiedsspruchs auch von Amts wegen zu beachten ist (§ 1059 II Nr. 2b ZPO; BGH, NJW 1992, 2299; NJW-RR 1993, 444; BayObLG, NJW-RR 2000, 807, 808.).

    Vielmehr muss das Schiedsgericht das jeweilige Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und es in Erwägung ziehen (BGH, NJW-RR 1993, 444).

    Eine Aufhebung des Schiedsspruchs setzt dann weitergehend voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sich demnach auf die Entscheidung des Schiedsgerichts ausgewirkt hat (OLGR Celle, 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (BGH, NJW 1952, 27), der Schiedsspruch muss nicht sicher auf diesem Verstoß beruhen (BGH, NJW 1959, 2213, 2214; NJW 1990, 2199, 2200, NJW-RR 1993, 444).

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eines elementaren Verfahrensgrundsrechts, gehört zum unverzichtbaren Standard eines rechtsstaatlichen Verfahrens und ist damit Teil des ordre public, der bei der Prüfung eines Schiedsspruchs auch von Amts wegen zu beachten ist (§ 1059 II Nr. 2b ZPO; BGH, NJW 1992, 2299; NJW-RR 1993, 444; BayObLG, NJW-RR 2000, 807, 808.).

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat (BGH, NJW 1992, 2299; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 26 Sch 13/05, SchiedsVZ 2006, 220).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den im Teilurteil vorweg entschiedenen Teil nicht davon abhängig ist, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitverfahrens entscheidet (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1997, 1710; NJW 1999, 1035; NJW 2000, 3716, 3717; NJW 2004, 1452; NJW 2007, 156, 157).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den im Teilurteil vorweg entschiedenen Teil nicht davon abhängig ist, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitverfahrens entscheidet (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1997, 1710; NJW 1999, 1035; NJW 2000, 3716, 3717; NJW 2004, 1452; NJW 2007, 156, 157).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den im Teilurteil vorweg entschiedenen Teil nicht davon abhängig ist, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitverfahrens entscheidet (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1997, 1710; NJW 1999, 1035; NJW 2000, 3716, 3717; NJW 2004, 1452; NJW 2007, 156, 157).
  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Eine Aufhebung des Schiedsspruchs setzt dann weitergehend voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sich demnach auf die Entscheidung des Schiedsgerichts ausgewirkt hat (OLGR Celle, 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (BGH, NJW 1952, 27), der Schiedsspruch muss nicht sicher auf diesem Verstoß beruhen (BGH, NJW 1959, 2213, 2214; NJW 1990, 2199, 2200, NJW-RR 1993, 444).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Eine Aufhebung des Schiedsspruchs setzt dann weitergehend voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sich demnach auf die Entscheidung des Schiedsgerichts ausgewirkt hat (OLGR Celle, 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (BGH, NJW 1952, 27), der Schiedsspruch muss nicht sicher auf diesem Verstoß beruhen (BGH, NJW 1959, 2213, 2214; NJW 1990, 2199, 2200, NJW-RR 1993, 444).
  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den im Teilurteil vorweg entschiedenen Teil nicht davon abhängig ist, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitverfahrens entscheidet (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1997, 1710; NJW 1999, 1035; NJW 2000, 3716, 3717; NJW 2004, 1452; NJW 2007, 156, 157).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat (BGH, NJW 1992, 2299; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 26 Sch 13/05, SchiedsVZ 2006, 220).
  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
    Eine "révision au fond" findet dabei nicht statt, d.h. die sachliche Unrichtigkeit des Schiedsspruchs ist kein Aufhebungsgrund (Zöller-Geimer, § 1059 Rn. 47 und 74); etwaige Fehlentscheidungen des Schiedsgerichts sind hinzunehmen (OLG München, Beschluss vom 24.9.2006, 34 Sch 12/06, OLGR München, 2006, 906).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84

    Niederlegung eines Schiedsspruchs bei dem zuständigen Gericht; Entscheidung des

  • BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

  • BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98

    Mündliche Verhandlung zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • RG, 16.11.1911 - VII 168/11

    Wirkung der Zustellung eines Schiedsspruchs.

  • OLG Hamburg, 30.05.2008 - 11 Sch 9/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Zurückverweisung der Sache an das

    Schneller oder effektiver wird der Rechtsstreit immer dann erledigt, wenn es nicht zwingend erforderlich ist, das gesamte schiedsgerichtliche Verfahren erneut durchzuführen, weil der Fehler nur einen Teilaspekt des Verfahrens betrifft, wie z.B. einen reparablen Verfahrensverstoß, der ohne großen Aufwand behoben werden kann (OLG München, NJW 2007, 2129 (2130); OLG München, SchiedsVZ 2005, 308 (310); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007- 4 Sch 2/06; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. AufI.

    Zwar wird vertreten, dass das Amt des Schiedsrichters gemäß § 1056 Abs. 1 ZPO mit dem Erlass des Schiedsspruches geendet habe, so dass auch im Rahmen einer Zurückverweisung die Sache nur durch ein neu zu bestellendes Schiedsgericht entschieden werden könne (OLG Frankfurt/Main Beschluss vom 02.11.2007 - 26 SchH03/07; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 1059 Rn. 20), der Senat schließt sich jedoch der herrschenden Meinung an, wonach gemäß § 1056 Abs. 3 ZPO das Amt des Schiedsrichters erst mit Beendigung des Schiedsverfahrens endet und das Schiedsverfahren eine Maßnahme nach § 1059 Abs. 4 ZPO einschließt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - 4 Sch 2/06; OLG München, NJW 2007, 2129 (2130); Lachmann, a.a.O., Rn. 2391; Musielak-Voit, a.a.O., § 1059 Rn. 42; Schwab/Walter, Kommentar Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005, Kap. 25, Rn. 20; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 1059 Rn. 27; Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 1059 Rn. 21; Wolff, SchiedsVZ 2007, 254; Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 1059 Rn. 88).

    Anhaltspunkte dafür, dass das Schiedsgericht nach einer Zurückverweisung auf Vortrag der Schiedsbeklagten nicht eingehen werde, sind nicht zu erkennen (ähnlich OLG München Beschluss vom 14.08.2007 - 4 Sch 2/06; Zöller-Geimer, .a.a.O., § 1059 Rn. 88; Musielak-Voit, a.a.O., § 1059 Rn. 41; Münch in MK-ZPO, a.a.O., § 1059 Rn. 78, der einen bloßen Widerspruch nicht als Hinderungsgrund ansieht).

  • BGH, 25.06.2020 - I ZB 108/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung des Teilschiedsspruchs; Vorliegen eines

    (3) Werden außerdem die mit dem Erlass einer Teil-Entscheidung verfolgten Ziele - Vereinfachung und Beschleunigung, Übersichtlichkeit bei umfangreichem Streitstoff und Förderung der Vergleichsbereitschaft - in den Blick genommen, ist es gerechtfertigt, den Erlass eines Teilschiedsspruchs auch dann nicht den Voraussetzungen des § 301 ZPO zu unterwerfen, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen droht, die Verfahrensgestaltung aber (noch) rational nachvollziehbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 26 Sch 28/13, juris Rn. 92; Zöller/Geimer aaO § 1059 Rn. 44b; aA MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1056 Rn. 7; Hammer aaO Rn. 691; vgl. auch OLG Düsseldorf, SchiedsVZ 2008, 156, 160 [juris Rn. 118]).
  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20

    Beweiswürdigung durch Gutachtenerstellung über den Liquidationswert des

    b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist nur für den Fall des Antrags auf einen Ergänzungsschiedsspruch nach § 1058 Abs. 1 Nr. 3 ZPO umstritten, ob ein vor der Entscheidung des Schiedsgerichts über diesen Antrag gestellter Aufhebungsantrag zulässig ist (so OLG Düsseldorf, SchiedsVZ 2008, 156 [juris Rn. 95 f.] jedenfalls bei deutlicher Überschreitung der Soll-Frist des § 1058 Abs. 3 Fall 2 ZPO von zwei Monaten für die Entscheidung des Schiedsgerichts über den Ergänzungsantrag; ebenso Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1059 Rn. 52; aA Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 1059 Rn. 36).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    bb) Ein Gehörsverstoß und damit ein Verstoß gegen den inländischen verfahrensrechtlichen ordre public (BGH WM 2015, 2018; OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2008, 156/159) ist zwar behauptet, liegt aber nicht vor.
  • OLG München, 30.09.2020 - 34 Sch 13/18

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Schiedsspruchs

    Nach anderer Ansicht, der auch der Senat folgt, genügt die Übermittlung einer Ausfertigung, Abschrift oder Kopie des originalen Schiedsspruchs, jedoch zwingend versehen mit den Originalunterschriften (OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 16701; Zöller/Geimer ZPO 33. Aufl. § 1054 Rn. 11; Lachmann Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 1777; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kapitel 20 Rn. 9; MüKo/ Münch § 1052 Rn. 41), da als Schiedsspruch i.S.d. § 1054 Abs. 3 ZPO auch die Zweitschrift anzusehen ist.
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Fehlentscheidungen sind hinzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - I-4 Sch 02/06, juris; Münch a.a.O., Rn. 8; Wilske/Markert, in: BeckOK ZPO, 44. Ed. 01.03.2022, § 1059 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 Sch 10/09
    Eine "revision au fond" findet nicht statt, d.h. die sachliche Unrichtigkeit des Schiedsspruchs ist kein Aufhebungsgrund, etwaige Fehlentscheidungen des Schiedsgerichts sind hinzunehmen (BGH Beschluss vom 30.10.2008, Az. III ZB 17/08, juris RN 5; Senat, Beschluss vom 14.08.2007, Az. I-4 Sch 2/06, juris RN 106; OLG München, Beschluss vom 24.09.2006, AZ.
  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

    Allerdings ist das Schiedsgericht nicht gehalten, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich und/oder in einem bestimmten Umfang zu verbescheiden (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Düsseldorf vom 14.8.2007, I-4 Sch 2/06 zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
    Fehlentscheidungen sind hinzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - I-4 Sch 02/06, juris; Münch a.a.O., Rn. 8; Wilske/Markert, in: BeckOK ZPO, 44. Ed. 01.03.2022, § 1059 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10

    Schiedsrecht: Verstoß gegen ordre-public wegen Unverständlichkeit des

    Es ist bereits fraglich, ob das Ergänzungsverfahren nach dieser Vorschrift überhaupt vor einem Aufhebungsverfahren durchgeführt werden muss, da ein solches Verfahren trotz der vorgesehenen, aber nicht zwingenden Erledigungsfristen (§ 1058 Abs. 3 ZPO) länger dauern kann, als die Frist, innerhalb derer ein Aufhebungsantrag anhängig zu machen ist (vgl. OLG Düsseldorf, SchiedsVZ 2008, 156 ff).
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