Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37749
OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20 (https://dejure.org/2010,37749)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.07.2010 - 23 WF 535/20 (https://dejure.org/2010,37749)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 23 WF 535/20 (https://dejure.org/2010,37749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,37749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

Verfahrensgang

  • AG Pirna - 34 F 17/10
  • OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Auf die existentielle Bedeutung ist nicht mehr abzustellen (BGH, Beschluss vom 23.06.2010, XII ZB 232/09, juris Rn. 19; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2009 5 WF 267/09, juris, Rn. 2).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt, kann der Gesichtspunkt aber berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 23.06.2010, XII ZB 232/09, juris Rn. 17).

    Entscheidend ist damit, ob im Einzelfall die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten des Beteiligten so schwierig ist, dass ein bemittelter Rechtssuchender vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BGH, Beschluss vom 23.06.2010, XII ZB 232/09, juris).

    Die Sach- und Rechtslage ist auch nicht bereits deswegen schwierig, weil das Verfahren in Vaterschaftsfeststellungssachen von demjenigen des allgemeinen Zivilprozesses und vom Familienverfahren abweicht (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 23.06.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG steht damit auch einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, entgegen (BVerfG, 1. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Für die Beurteilung, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, ist entscheidend, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemitteltenvernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG, 1. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 06.05.2009, 1 BvR 439/08, juris).
  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Die rein existenzielle Bedeutung eines Verfahrens zwingt auch verfassungsrechtlich nicht zur Bestellung eines Rechtsanwalts (BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 06.07.2009, 2 BvR 703/09, juris, für die Ablehnung einer Bestellung eines Verteidigers im Verfahren zur jährlichen Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §§ 67d Abs. 2, 67e Abs. 2 StGB.).
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Entgegen der bisherigen Rechtslage (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2007, XII ZB 27/07, FamRZ 2007, 1968) kommt es nach der Neufassung des Gesetzes auf die existenzielle Bedeutung der Sache nicht an.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 5 WF 267/09

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20
    Auf die existentielle Bedeutung ist nicht mehr abzustellen (BGH, Beschluss vom 23.06.2010, XII ZB 232/09, juris Rn. 19; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2009 5 WF 267/09, juris, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht