Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 4 U 208/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anweisung der gutgläubigen Bank durch den Insolvenzschuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehaltes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Schuldners von seiner Verbindlichkeit bei Anweisung der Bank durch den Schuldner zur Übermittlung von Geld (z.B. durch Überweisungsauftrag) an seinem Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Rückabwicklung einer Zahlung aufgrund Anweisung des Insolvenzschuldners nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tilgungswirkung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkten Leistung des Insolvenzschuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungen des Insolvenzschuldners haben keine Tilgungswirkung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei so genanntem Anweisungsfall zwischen Insolvenzschuldner, Bank und Gläubiger besteht gegen Gläubiger Anspruch auf Herausgebe des angewiesenen Geldbetrages
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei so genanntem Anweisungsfall zwischen Insolvenzschuldner, Bank und Gläubiger besteht gegen Gläubiger Anspruch auf Herausgebe des angewiesenen Geldbetrages
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.08.2012 - 18 O 37/12
- OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 4 U 208/12
- BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 943
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 4 U 208/12
Für eine Leistungskondiktion kommen zwei Leistungsverhältnisse in Frage (BGH, ZIP 1994, 1098): Das Deckungsverhältnis zwischen der Insolvenzschuldnerin und der Bank; ihn ihm erbringt die Bank ihre Leistung an die Insolvenzschuldnerin. - BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 4 U 208/12
Fehlt in einem der beiden Rechtsverhältnisse der die Zuwendung rechtfertigende Grund, findet im Grundsatz der Bereicherungsausgleich zwischen den an den mangelbehafteten Verhältnis beteiligten Personen, nicht zwischen der zuwendenden Bank und dem Empfänger statt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW 2003, 582 m.w.N.). - BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04
Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen …
- OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung: …
Die vom Insolvenzverwalter vertretenen Gläubigerinteressen werden durch das Fortbestehen der durchsetzbaren Hauptforderung mit ihren Nebenrechten gewahrt (zum Zinsanspruch aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2010 - 5 U 200/08, juris; OLG Dresden, BauR 2011, 1057; OLG Frankfurt/M., ZInsO 2013, 509).