Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07   

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https://dejure.org/2008,2729
OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2008 - 18 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 18 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Zur sittenwidrigen Überhöhung der Provision eines Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu hohe Makler-Provision ist sittenwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrig hohe Maklerprovision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Maklervertrages nebst einem Dienstleistungsversprechen bei Versprechen einer in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der von ihr geschuldeten Leistung stehenden Gegenleistung; Einordnung einer erfolgsunabhängigen Vergütung nebst einer ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unersättlicher Makler

  • vertriebsrecht-blog.de (Auszüge)

    Sittenwidrig überhöhte Maklerprovision

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Honorar weg: Zu hohe Maklerprovision ist sittenwidrig - 12 Prozent Maklergebühr sind überhöht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die sittenwidrige Provision (IMR 2008, 430)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Kommt ein Kaufvertrag über ein Grundstück durch Vermittlung des Maklers zu Stande, steht ihm gegen seinen Auftraggeber üblicherweise eine Provision zwischen 3 % und 5% des Kaufpreises zu (BGH, NJW 2000, 2669).

    Dieses auffällige Missverhältnis legt den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten nahe (vgl. BGH, NJW 2000, 2669, 2670; NJW 2002, 3165, 3166).

  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 109/81

    Zur Auslegung eines Finanzierungsbearbeitungs-und -vermittlungsvertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Für die Beurteilung des Wertes der von der Beklagten vertraglich übernommenen Leistung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Vertrag vom 2. August 2004 insgesamt als Maklervertrag im Sinne von § 652 BGB zu qualifizieren ist - wovon das Landgericht auszugehen scheint - oder ob er als Maklerdienstvertrag anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 1985, 2477, 2478) oder ob es sich bei ihm um einen aus einem Dienstvertrag und einem Maklervertrag zusammengesetzten Vertrag handelt (vgl. BGH, NJW 1983, 985).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Dieses auffällige Missverhältnis legt den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten nahe (vgl. BGH, NJW 2000, 2669, 2670; NJW 2002, 3165, 3166).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Für die Beurteilung des Wertes der von der Beklagten vertraglich übernommenen Leistung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Vertrag vom 2. August 2004 insgesamt als Maklervertrag im Sinne von § 652 BGB zu qualifizieren ist - wovon das Landgericht auszugehen scheint - oder ob er als Maklerdienstvertrag anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 1985, 2477, 2478) oder ob es sich bei ihm um einen aus einem Dienstvertrag und einem Maklervertrag zusammengesetzten Vertrag handelt (vgl. BGH, NJW 1983, 985).
  • KG, 06.05.1988 - 5 W 2642/88

    Verletzung des Urheberrechts im Fall des Abdruckens eines Liedtextes in einem der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein die Sittenwidrigkeit begründendes auffälliges Missverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, NJW-RR 1991, 589; NJW 1992, 899, 900; DtZ 1997, 66; NJW-RR 1990, 1065) oder der marktübliche Preis (vgl. BGH, NJW 1990, 1595).
  • BGH, 13.03.1990 - XI ZR 252/89

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein die Sittenwidrigkeit begründendes auffälliges Missverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, NJW-RR 1991, 589; NJW 1992, 899, 900; DtZ 1997, 66; NJW-RR 1990, 1065) oder der marktübliche Preis (vgl. BGH, NJW 1990, 1595).
  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 233/95

    Besetzung des Zivilsenats eines Oberlandesgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein die Sittenwidrigkeit begründendes auffälliges Missverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, NJW-RR 1991, 589; NJW 1992, 899, 900; DtZ 1997, 66; NJW-RR 1990, 1065) oder der marktübliche Preis (vgl. BGH, NJW 1990, 1595).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein die Sittenwidrigkeit begründendes auffälliges Missverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, NJW-RR 1991, 589; NJW 1992, 899, 900; DtZ 1997, 66; NJW-RR 1990, 1065) oder der marktübliche Preis (vgl. BGH, NJW 1990, 1595).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 18 U 59/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein die Sittenwidrigkeit begründendes auffälliges Missverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, NJW-RR 1991, 589; NJW 1992, 899, 900; DtZ 1997, 66; NJW-RR 1990, 1065) oder der marktübliche Preis (vgl. BGH, NJW 1990, 1595).
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