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   OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10948
OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 16/07 (https://dejure.org/2007,10948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2007 - 11 U 16/07 (https://dejure.org/2007,10948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2007 - 11 U 16/07 (https://dejure.org/2007,10948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG
    Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos des Geschädigten in Verbindung mit einem ihn nicht betreffenden Strafverfahren

  • Telemedicus

    Geldentschädigung bei Bildveröffentlichung in Zusammenhang mit falscher Presseberichterstattung

  • Telemedicus

    Geldentschädigung bei Bildveröffentlichung in Zusammenhang mit falscher Presseberichterstattung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Bildveröffentlichung, die den Geschädigten mit einem Ihn nicht betreffenden Ereignis in Verbindung bringt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Veröffentlichung eines Bildes in Zusammenhang mit einer Presseberichterstattung; Vorliegen einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts als Voraussetzung eines Schmerzensgeldanspruchs; Berücksichtigung von Anlass und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 16/07
    (BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 16/07
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, vom Anlass und vom Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986).
  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 10 U 1667/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am Bild als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 16/07
    Schwerwiegend wird der Eingriff jedoch dadurch, dass der Kläger durch die Bildveröffentlichung mit einem Ereignis in Verbindung gebracht wird, mit dem er tatsächlich aber überhaupt nichts zu tun hatte (vgl. BGH GRUR 1962, 342 - Doppelmörder; OLG Koblenz NJW 1997, 1375, 1376; Schricker/Götting, Urheberrecht, 3. Aufl., § 60/§ 33-50 KUG Rn. 36).
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