Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4429
OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05 (https://dejure.org/2006,4429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2006 - 9 U 79/05 (https://dejure.org/2006,4429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 9 U 79/05 (https://dejure.org/2006,4429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 171 BGB, § 172 BGB, § 1 HTürGG, Art 4 EWGRL 577/85, Art 1 § 1 RBerG
    Darlehen zum Erwerb einer Immobilie: Auszahlung der Valuta an einen Dritten; Fortbestehen einer durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung; Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf Überteuerung der Immobilie; institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 826; ; HWiG § 1; ; Haustürwiderrufsrichtlinie Art. 4; ; RBerG § 1; ; VerbrKrG § 3; ; VerbrKrG § 9

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schrottimmobilien: Darlehensempfang - Länge des Fortbestehens der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung - Wissensvorsprung der Bank bei institutionalisierten Zusammenwirken zwischen kreditgebender Bank Verkäufer oder Vermittler - Einwendungsdurchgriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anpruch auf Rückzahlung eines Darlehens für den Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken; Empfang eines Darlehens bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten; Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei Erfolgen des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 -XI ZR 248/02- m. w. Nw. und vom 18.11.2003 -XI ZR 322/01-).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 -XI ZR 248/02-, jeweils m. w. Nw.).

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Vollmacht, die sie der Fa. A erteilt hat und in deren Ausnutzung der Kaufvertrag geschlossen wurde, wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam ist (§ 134 BGB, Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG; BGH Urteil vom 18.9.2001 -XI ZR 321/00-; BGH Urteil vom 11.10.2001 -III ZR 182/00-; BGH Urteil vom 18.3.2003 -XI ZR 188/02-; BGH Urteil vom 25.3.2003 -XI ZR 227/02-; BGH Urteil vom 26.3.2003 -IV ZR 222/02-; BGH Urteil vom 29.4.2003 -XI ZR 201/02; BGH Urteil vom 16.9.2003 -XI ZR 74/02-; BGH Urteil vom 2.12.2003 -XI ZR 429/02-).

    Auch in diesem Fall kommt eine Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn dem Vertragspartner die Vollmacht im Original bzw. in Ausfertigung vorgelegt wird (BGH Urteil vom 14.5.2002 -XI ZR 155/01-; BGH Urteil vom 25.3.2003 -XI ZR 227/02-).

  • OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01

    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Wird der zeitliche Abstand zwischen Verhandlungen und Abgabe der Willenserklärung zu groß, kann eine tatsächliche Vermutung gegen die Kausalität sprechen (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).

    Vor solchermaßen ökonomischen Zwängen schützt das Haustürwiderrufsgesetz den Verbraucher nicht (Senatsurteil vom 21.10.2003, a.a.O.).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    In seiner Entscheidung vom 16.5.2006 (XI ZR 6/04) ist der BGH davon ausgegangen, dass die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung vermutet wird, wenn Verkäufer oder Vermittler und finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder Vermittlers nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen.
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Mit den beiden Entscheidungen vom 25.10.2005 ("Schulte" -C 350/03- und "Crailsheimer Volksbank e.G." -C 229/04-) hat der EuGH ausdrücklich anerkannt, dass die Ausgestaltung der Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz dem nationalen Recht überlassen sind die Haustürwiderrufsrichtlinie nationalen Vorschriften nicht entgegen steht, die die Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrags auch im Rahmen von Kapitalanlagemodellen, bei denen das Darlehen ohne den Erwerb der Immobilie nicht gewährt worden wäre, auf die Rückabwicklung des Darlehensvertrages beschränken.
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 -XI ZR 135/02- und 12.11.2002 -XI ZR 25/00-).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Hieran ändern die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europarechts nichts (BGH Urteil vom 16.9.2003 -XI ZR 447/02-).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 -XI ZR 135/02- und 12.11.2002 -XI ZR 25/00-).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 -XI ZR 248/02-, jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
    Auch in diesem Fall kommt eine Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn dem Vertragspartner die Vollmacht im Original bzw. in Ausfertigung vorgelegt wird (BGH Urteil vom 14.5.2002 -XI ZR 155/01-; BGH Urteil vom 25.3.2003 -XI ZR 227/02-).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 27/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Kreditvertrag zur

  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 77/78

    Vorlage der Vollmachtsurkunde durch Bezugnahme

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

  • OLG Jena, 13.01.2004 - 5 U 250/03

    Keine Ursächlichkeit der Haustürsituation mehr nach Notarvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht