Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33629
OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19 (https://dejure.org/2020,33629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 (https://dejure.org/2020,33629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 29 U 146/19 (https://dejure.org/2020,33629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • baurechtsiegen.de

    Inhaltskontrolle von Bauklauseln in einem vorformuliertem Bauvertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaube nichts, weil es geschrieben steht (Buddha)!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Klausel im Bauvertrag

  • merkur.de (Pressemeldung, 06.11.2020)

    Neues Vertragsrecht: OLG zerpflückt Standardvertrag eines Bauträgers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vertragsklauseln müssen von Baukunden verstanden werden können

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlreiche Klauseln nach neuen Bauvertragsrecht unwirksam - OLG erklärt 18 Klauseln für unwirksam

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucher muss Vollständigkeit der Baubeschreibung nicht bestätigen! (IBR 2021, 19)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsphase über Nachträge kann nicht verlängert werden! (IBR 2021, 21)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Es gibt kein "übliches" Baugrundstück! (IBR 2021, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bereits unwesentliche Mängel zerstören die Abnahmefiktion! (IBR 2021, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungsklausel mit eingeschränktem Zustimmungsvorbehalt ist unwirksam! (IBR 2021, 75)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 164
  • NZBau 2021, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 2016, 936, 937).

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig (BGH, NJW 2016, 936, 937 f.).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Vertragsklausel den Transparenzanforderungen des § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB gerecht wird, ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (BGH, NJW 2016, 936, 937) und nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners oder auf das Verständnis eines Fachmannes, insbesondere eines Juristen (BGH, NJW 1989, 222, 224 m. w. N.).

    Das Transparenzgebot darf den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen aber nicht überfordern; die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, besteht nur im Rahmen des nach den Umständen Möglichen (BGH, NJW 2016, 936, 940; BGH, NJW-RR 2011, 1618, Rn. 27 m. w. N.).

  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18

    Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    unter teilweiser Änderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.06.2019 (Aktenzeichen: 2-33 O 248/18) der Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer des Beklagten, zu untersagen, in Bauverträgen mit Verbrauchern die nachfolgenden (in Anführungszeichen gesetzten) oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und sich bei bestehenden Verträgen darauf zu berufen:.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, dahingehend abzuändern, dass die Klage auch hinsichtlich der Ziffern 8 und 10 der Klageschrift vom 13. Juli 2018 abgewiesen wird.

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Dies ist der Fall, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders, dem Gläubiger der Leistung, nicht berechnet oder herbeigeführt werden kann (BGH, NJW 1989, 1602, 1603).

    Dies ist der Fall, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders, dem Gläubiger der Leistung, nicht berechnet oder herbeigeführt werden kann (BGH, NJW 1989, 1602, 1603).

  • OLG Frankfurt, 07.06.1985 - 6 U 148/84

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bauverträgen; Begriff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 07.06.1985 (6 U 148/84) könne zur Argumentation des Klägers nicht herangezogen werden; beide Fälle seien nicht vergleichbar.

    Zutreffend hat daher das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 07.06.1985 - 6 U 148/84, NJW-RR 1986, 245) bereits entschieden, dass eine Vertragsklausel unzulässig ist, nach der - gleichsam umgekehrt - ein Unternehmer als Vertragspartner erklärt, dass ihm die örtlichen Verhältnisse zu der Baustelle bekannt sind.

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Dabei ist im Rahmen eines Verbandsprozesses nach § 1 UKlaG bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten von der kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen (BGH, NJW 2008, 360, 363).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Hinreichend bestimmt i. S. d. § 308 Nr. 1 BGB ist die Frist für die Erbringung einer Leistung, wenn sie der Kunde berechnen kann; dies ist der Fall, wenn der Beginn der Frist ausschließlich von einem Ereignis im Bereich des Kunden abhängig ist (BGH, NJW 1985, 855, 856; OLG Koblenz, aaO; Wurmnest, aaO, § 308 Nr. 1 Rn. 22).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit - insbesondere das tatsächliche oder wirtschaftliche Gewicht der Sache - deren Interessen in besonderem Maß berühren und ein Tätigwerden des Revisionsgerichts erforderlich machen (BGH, NJW 2004, 2222, 2223).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Dazu besteht Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, NJW 2002, 2957).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Insofern dürfen die Anforderungen, die an eine gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 UKlaG qualifizierte Einrichtung zu stellen sind, auch nicht überzogen werden, zumal es sich vorliegend um eine schwierige Fallgestaltung handelt, die sich von denen der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12.04.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, II.; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, 166, Rn. 39) auch deshalb unterscheidet, weil die diesbezüglichen Rechtsfragen noch nicht geklärt sind.
  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 147/17

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz ( UKlaG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
    Bezüglich einer gegen die Verwendung von AGB-Bestimmungen gerichteten Verbandsklage wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Streitwert in einer Größenordnung von 2.500,00 Euro je angegriffener Teilklausel festgesetzt (BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - VIII ZR 147/17, BeckRS 2018, 2978, Rn. 3 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

  • BGH, 20.11.2019 - IV ZR 159/18

    Beurteilung der Formulierung "erhöhte" Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der

  • OLG Koblenz, 09.03.2023 - 2 U 63/22

    Mängelhaftung ist nicht von Wartung abhängig

    Die Frist für die Erbringung einer Leistung ist i.S.d. § 308 Nr. 1 BGB hinreichend bestimmt, wenn sie der Kunde berechnen kann; dies ist der Fall, wenn der Beginn der Frist ausschließlich von einem Ereignis im Bereich des Kunden abhängig ist (BGH NJW 1985, 855 ; Senatsurteil vom 2. März 2017 - 2 U 296/16 - juris Rn. 92; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 - juris Rn. 130; MüKoBGB/Wurmnest, 9. Aufl. 2022, BGB § 308 Nr. 1 Rn. 22).

    Das ist zu weitgehend, dem Bauherrn unzumutbar und benachteiligt ihn folglich unangemessen (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020, 29 U 146/19, Rn. 114, juris).

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

    Ob die Klausel in § 6 Abs. 2 des Hausvertrags gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NZBau 2021, 328, 333 f.), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
    Ob die Klausel in § 6 Abs. 2 des Hausvertrags gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NZBau 2021, 328, 333 f.), kann dahingestellt bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht