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   OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05   

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OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 654 ZPO, § 207 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1613 Abs 3 BGB
    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes trotz Hemmung der Verjährung bis zur Volljährigkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt - Auch Kindesunterhalt kann verwirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes; Möglichkeit der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich die minderjährige Antragsgegnerin auch das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen, und zwar sogar trotz der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern nach § 207 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1999, 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter Abänderung von AG Kirchhain, Urt. v. 03.03.1998, 7 F 519/97, jetzt auch Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auflage, 2003, § 1613 Rn. 10, anderer Ansicht noch die Vorauflage, kritisch hierzu aber weiterhin Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2004, Rn. 3123 und Fußnote 311 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00

    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 140/01

    Prüfungsumfang der Unterhaltspflicht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2002 - 16 UF 139/01

    Keine Einwendungen im Verfahren nach § 653 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 WF 323/07

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch: Verwirkung des im Zusammenhang mit

    Tut er dies nicht, erweckt er in der Regel den Eindruck, er sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 31.08.2006, Az. 5 WF 233/05).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Zwar steht der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit gehemmt ist ( §§ 204 BGB a.F., 207 BGB n.F.), nach übereinstimmender Auffassung der Annahme einer Verwirkung während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen des Zeit- wie auch des Umstandsmoments erfüllt sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2010, 1093; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 55 ff. ; OLG Frankfurt FamRB 2007, 293 ), OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090 ).
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