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   OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15   

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https://dejure.org/2015,37411
OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15 (https://dejure.org/2015,37411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2015 - 11 U 31/15 (https://dejure.org/2015,37411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2015 - 11 U 31/15 (https://dejure.org/2015,37411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 311 Abs 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB
    Kapitalanlagerecht: Prospekthaftung; Anforderungen an die Transparenz der Angaben zu Provisionsausgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im Emissionsprospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im Emissionsprospekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    In welcher Höhe Provisionen an einzelne Vermittler gezahlt wurden, ist unerheblich, soweit die dafür aufgebrachten Mittel nicht aus Kapital stammten, das nach dem Prospekt anderweitig verwendet werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008, III ZR 271/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Der Senat sieht deshalb nicht die Gefahr, dass der Anlageinteressent irregeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2004, III ZR 359/02, juris Rn. 32).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Eine hohe Fremdkapitalquote führt auch nicht automatisch zu einem strukturellen Risiko mit drohendem Totalverlust der Einlage, denn den Verbindlichkeiten der Gesellschaft steht der Sachwert des Leasinganlagevermögens gegenüber, das nach den Ausführungen auf Seite 10 des Prospekts Eigentum der Gesellschaft ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, juris Rn. 25).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem Prospekt zutreffend über die Emissionskosten aufzuklären und auch in einer so übersichtlichen und strukturierten Weise, dass ein durchschnittlicher Anleger erkennen kann, welche Kosten mit der Emission der Anlage verbunden sind (BGH, Urteil vom 01.03.2004, II ZR 88/02, juris Rn. 25), d.h., die Kosten müssen sich unmittelbar aus dem Prospekt und den maßgebenden Erläuterungen ergeben und dürfen von dem Anleger nicht eine Reihe von Abgleichungen verschiedener Prospektangaben und sodann eine Reihe von Rechengängen verlangen (BGH, Urteil vom 06.02.2006, II ZR 329/04, juris Rn. 9).
  • KG, 26.11.2008 - 26 U 214/07

    Prospekthaftung: Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Auch ansonsten ist für die Anlegerentscheidung allein maßgeblich, welche Mittel der Gesellschaft zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks unmittelbar zufließen und welche als "weiche Kosten" nur mittelbar dem Gesellschaftszweck dienen (vgl. KG, Urteil vom 26.11.2008, 26 U 214/07, juris Rn. 48).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08

    Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    e) Zwar kann ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand der Erfolg oder Misserfolg vergleichbarer Vorgängerfonds sein (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2010, II ZR 213/08, juris Rn. 14).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem Prospekt zutreffend über die Emissionskosten aufzuklären und auch in einer so übersichtlichen und strukturierten Weise, dass ein durchschnittlicher Anleger erkennen kann, welche Kosten mit der Emission der Anlage verbunden sind (BGH, Urteil vom 01.03.2004, II ZR 88/02, juris Rn. 25), d.h., die Kosten müssen sich unmittelbar aus dem Prospekt und den maßgebenden Erläuterungen ergeben und dürfen von dem Anleger nicht eine Reihe von Abgleichungen verschiedener Prospektangaben und sodann eine Reihe von Rechengängen verlangen (BGH, Urteil vom 06.02.2006, II ZR 329/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Der Antrag auf Ersatz des entgangenen Gewinns bleibt als Nebenforderung unberücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2013, III ZR 143/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h., er muss über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 26.09.2005, II ZR 314/03, juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, juris Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 07.01.2015 - 329 O 58/14

    Schadensersatzansprüche aus bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung sowie

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 29, vom 07.01.2015, Geschäfts-Nr. 329 O 58/14, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

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