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   OLG Hamburg, 09.09.2008 - 7 U 13/08   

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https://dejure.org/2008,7099
OLG Hamburg, 09.09.2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,7099)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,7099)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,7099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Artt. 7, 2, 1 GG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hochzeitfotos eines Prominenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenz und auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund der ungenehmigten Veröffentlichung von Hochzeitsfotos eines bekannten Moderators; Rechtmäßigkeit der ungenehmigten Veröffentlichung von Hochzeitsfotos aufgrund des öffentlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 297
  • afp 2008, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 129/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw.

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2008 - 7 U 13/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 129/07, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 129/07) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2008 - 7 U 13/08
    In der Veröffentlichung der den Kläger zeigenden Fotografie lag - auch unter Berücksichtigung der in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu entwickelten Kriterien (BVerfG, Beschl. v. 26.2. 2008, GRUR 2008, S. 539 ff., 540 f., 541) - nicht eine Verletzung des Rechts des Klägers am eigenen Bild aus § 22 KUG.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2008 - 7 U 13/08
    Zwar kann sich der Kläger hinsichtlich des ungestörten Ablaufs seiner Hochzeitsfeierlichkeiten in einem hierfür eigens geschaffenen Raum im Grundsatz auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen, die sogar noch eine gewisse Verstärkung erfährt, da die Ehe und damit auch der Akt der Eheschließung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5. 1971, BVerfGE 31, S. 58 ff., 67 ff.) unter besonderem grundrechtlichen Schutz stehen.
  • LG Berlin, 15.06.2010 - 27 O 121/10

    Identifizierende Berichterstattung muss unbekannter Adliger nicht hinnehmen

    "(...) Gerade Feierlichkeiten wie Hochzeiten sind dazu geeignet, das reale Leben prominenter Persönlichkeiten damit zu vergleichen, wie sie sich bislang gegenüber der Öffentlichkeit präsentiert haben, und damit als Bestätigungs- oder Kontrastbild für die von ihnen öffentlich vertretenen Lebensentwürfe zu dienen." (AfP 2008, 631 [OLG Hamburg 09.09.2008 - 7 U 13/08] -632, zit. nach juris Rdnr. 16).
  • LG Berlin, 15.06.2010 - 27 O 93/10
    Das HansOLG hat - ebenfalls zu einem Fernsehmoderator - ausgeführt (AfP 2008, 631 [OLG Hamburg 09.09.2008 - 7 U 13/08] -632, zit. nach juris Rdnr. 16):.
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