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   OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05   

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https://dejure.org/2007,13565
OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzengsgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für alle materiellen Schäden wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung im Zusammenhang mit einer Geburt; Auswechslung des erstinstanzlichen Sachverhalts durch das Berufungsvorbringen; Feststellungen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § ... 538 Abs. 2 Ziff. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 284 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung wegen ungenügender Nachbehandlung eines Neugeborenen - 225.000,- EUR Schmerzensgeld für Schwerstbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die für den Verjährungsbeginn zu fordernde Kenntnis eines Patienten im Bereich der Arzthaftung für Behandlungsfehler erst dann vor, wenn der Betroffene positiv auch solche Tatsachen kennt, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren, und dass dies zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit geführt hat (BGH NJW 1991, 2350; 2001, 885).
  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Denn sobald positiv feststeht, dass ein einfacher Behandlungsfehler für den Schaden mitursächlich ist bzw. bei einem groben Behandlungsfehler - wie hier - die bloße Mitursächlichkeit nicht als äußerst unwahrscheinlich entkräftet ist, geht die Haftung des Schädigers auf den gesamten Schaden, wenn der Anteil einer nicht haftungsrelevanten Vorschädigung nicht abgrenzbar sicher festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 796; 2005, 2072).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die für den Verjährungsbeginn zu fordernde Kenntnis eines Patienten im Bereich der Arzthaftung für Behandlungsfehler erst dann vor, wenn der Betroffene positiv auch solche Tatsachen kennt, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren, und dass dies zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit geführt hat (BGH NJW 1991, 2350; 2001, 885).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Da dem Beklagten ein grober und zur Herbeiführung des beim Kläger eingetretenen Schadens geeigneter Behandlungsfehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden gänzlich bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2005, 228 ff; NJW 2004, 2011 ff).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Denn sobald positiv feststeht, dass ein einfacher Behandlungsfehler für den Schaden mitursächlich ist bzw. bei einem groben Behandlungsfehler - wie hier - die bloße Mitursächlichkeit nicht als äußerst unwahrscheinlich entkräftet ist, geht die Haftung des Schädigers auf den gesamten Schaden, wenn der Anteil einer nicht haftungsrelevanten Vorschädigung nicht abgrenzbar sicher festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 796; 2005, 2072).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2004, 2825, 2827) davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Da dem Beklagten ein grober und zur Herbeiführung des beim Kläger eingetretenen Schadens geeigneter Behandlungsfehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden gänzlich bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2005, 228 ff; NJW 2004, 2011 ff).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Alle diese Umstände sind in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen und in eine angemessene Beziehung zur Entschädigung zu setzen (vgl. BGH VersR 1998, 1034).
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