Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 11, 87 Nr. 2; FGG § 126
Keine Gebührenfreiheit für berufsständige Körperschaften fürHandelsregisterauszug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Gebührenrechnung für die Erteilung eines unbeglaubigten Handelregisterauszugs; Weitere Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen eine Gebührenrechnung; Ordnungsgemäße Besetzung bei der Entscheidung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im Beschwerdeverfahren nach § 14 Abs. 7 KostO als absoluter Beschwerdegrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.04.2006 - 23 T 2/06
- LG Münster, 07.04.2006 - 23 T 4/06
- OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 286
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06
Wenn der Sache grundsätzliche Bedeutung mit der Folge beigemessen wird, dass die weitere Beschwerde zugelassen wird, kann die Entscheidung ohnehin nur mit der dafür vorgesehenen vollen Besetzung der Kammer getroffen werden (BGH NJW 2003, 1254; NJW 2003, 3712 jeweils zur sachgleichen Vorschrift des § 568 ZPO). - BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06
Wenn der Sache grundsätzliche Bedeutung mit der Folge beigemessen wird, dass die weitere Beschwerde zugelassen wird, kann die Entscheidung ohnehin nur mit der dafür vorgesehenen vollen Besetzung der Kammer getroffen werden (BGH NJW 2003, 1254; NJW 2003, 3712 jeweils zur sachgleichen Vorschrift des § 568 ZPO). - OLG Köln, 09.08.2005 - 2 Wx 17/05
Absoluter Beschwerdegrund bei Entscheidung der Kammer für Handelssachen über …
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06
Im Gegensatz zur Auffassung des OLG Köln (FGPrax 2005, 233) sähe der Senat keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die abschließende Beschwerdeentscheidung der Kammer in ihrer vollen Besetzung, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung die weitere Beschwerde zugelassen wird, dahin zu verstehen, dass auf diese Weise zugleich die Übertragung der Sache von dem Einzelrichter auf die Kammer beschlossen worden ist.