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   OLG Hamm, 13.12.2016 - I-28 U 202/15   

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OLG Hamm, 13.12.2016 - I-28 U 202/15 (https://dejure.org/2016,70965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2016 - I-28 U 202/15 (https://dejure.org/2016,70965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - I-28 U 202/15 (https://dejure.org/2016,70965)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).

    Abgesehen davon besteht ein aus § 826 BGB herzuleitender Wieder-einstellungsanspruch - ebenso wie der aus § 242 BGB - dann nicht mehr, wenn der Arbeitgeber bereits eine anderweitige Disposition getroffen hat und ihm die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist (so das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 09.10.2000 auf S. 11 unter Hinweis auf BAG, Urt. 2 AZR 160/96 v. 27.02.1997 = NJW 1997, 2257).

    Ferner wurde dort das nunmehr vom Kläger für bedeutsam erachtete Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - als Argumentationsstütze angeführt.

    Nach dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - verhielt es sich vielmehr so, dass später eintretende Veränderungen bezüglich der Kündigungsgründe die Wirksamkeit einer Kündigung prinzipiell nicht hinderten.

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14

    Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Sofern die Klage auf verschiedene rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden kann, ist der Sachvortrag so zu gestalten, dass alle in Betracht kommenden Gründe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konkret dargelegt werden (BGH NJW 2016, 957).

    Der Rechtsanwalt soll seinen Prozessvortrag vielmehr darauf ausrichten, "das Rechtsdickicht zu lichten" (BGH NJW 2016, 957 - juris-Tz. 8; Vill a.a.O. § 2 Rnr. 54) und dem Gericht dadurch eine zutreffende rechtliche Würdigung des zur Entscheidung anstehenden Sachverhalts ermöglichen.

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).
  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93

    Sittenwidrige Kündigung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85

    Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Zwar hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 26.02.1987 obiter dictum angemerkt, dass § 826 BGB bei Vorliegen der Voraussetzungen die Rechtsgrundlage für einen Wiedereinstellungsanspruch sein könne (BAG NZA 1987, 419 - juris-Tz. 39).
  • LAG Köln, 09.10.2000 - 8 Sa 84/00

    Kündigung; Sittenwidrigkeit; Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Die dagegen von Rechtsanwalt Dr. H im Namen des Klägers eingelegte Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln (8 Sa 84/00) wurde durch Urteil vom 09.10.2000 zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 147/10

    Schadensersatzpflicht des Prozessanwalts im Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Die dagegen von den Beklagten eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf (24 U 147/10) wurde durch Beschluss vom 04.04.2011 gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14

    Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
    Dieser Vortrag macht dann den Gegenstand der Klage aus, an den das Regressgericht wegen des Beibringungsgrundsatzes gebunden ist (BGH WM 2016, 2091 - juris-Tz. 19).
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