Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Todes eines Ehepartners nach einem Verkehrsunfall; Auffahrunfall eines PKW wegen des Wendemanövers eines Lastzuges auf einer Landstraße bei Dunkelheit; Anrechnung eines Mitverschuldenanteils an einem Verkehrsunfall auf einen ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zwischen die Fahrbahn blockierendem Lkw und Pkw
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 3
Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit liegen gebliebenen Lastzug
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.09.2002 - 11 O 195/01
- OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1618
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Das Auffahren auf ein die Fahrbahn versperrendes anderes Fahrzeug erlaubt grundsätzlich eine alternative Schuldfeststellung dahin, dass entweder der Bremsweg des Auffahrenden länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (vgl. BGH, VersR 1987, 1241).Hier ist vom Kraftfahrer zu fordern, seine Fahrweise so zu wählen, dass er rechtzeitig anhalten kann (vgl. BGH, VersR 1987, 1241).
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsschädigungen, die nach Art und Schwere den angesprochenen Rahmen überschreiten (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGH NJW 1971, 1883). - BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88
Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsschädigungen, die nach Art und Schwere den angesprochenen Rahmen überschreiten (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGH NJW 1971, 1883). - BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82
Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Selbst eine tiefe depressive Verstimmung muss für einen eigenen Schmerzensgeldanspruch nicht ausreichen (vgl. BGH NJW 1984, 1405). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Ein Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einrichten (vgl. BGH, VersR 1988, 412).
- OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der …
In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.). - AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08 Sofern eine körperliche Verletzung fehlt, die Beschwerden also ausschließlich psychisch bedingt sind, bedingen sie aber nur dann eine Haftung, wenn sie selbst Krankheitswert erreichen ( Burmann/Heß , NZV 2008 Seiten 481 ff.; BGH , BGHZ 132, Seiten 341 ff.; BGH , NZV 1996, Seite 353; OLG Hamm , r + s 2004, Seite 80 ).