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   OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09, I-7 U 99/09   

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https://dejure.org/2010,3137
OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09, I-7 U 99/09 (https://dejure.org/2010,3137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2010 - 7 U 99/09, I-7 U 99/09 (https://dejure.org/2010,3137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2010 - 7 U 99/09, I-7 U 99/09 (https://dejure.org/2010,3137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückabwicklung; Verbraucherdarlehen, Finanzierung, Genossenschaftsbeitritt, verbundenes Geschäft, Widerruf, Kapitalanlage, Eigenheimzulage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 346, 355, 357, 358, 495 BGB; § 17 EigZulG
    Rückabwicklung; Verbraucherdarlehen, Finanzierung, Genossenschaftsbeitritt, verbundenes Geschäft, Widerruf, Kapitalanlage, Eigenheimzulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der zur Finanzierung des Beitritts zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft eingegangenen Darlehensverpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der zur Finanzierung des Beitritts zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft eingegangenen Darlehensverpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1685
  • NZG 2010, 1228
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens eines Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH WM 2008, 967; zuvor bereits NJW 2003, 2821; WM 2003, 2232; WM 2005, 547).

    Der Darlehensnehmer hat dem Kreditgeber lediglich die mit dem Darlehen finanzierten Genossenschaftsanteile zu übertragen (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. BGH WM 2008, 967; Rdnr. 22 m.w.N.).

    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens eines Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH WM 2008, 967; zuvor bereits NJW 2003, 2821; WM 2003, 2232; WM 2005, 547).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgrund höchstrichterlicher Ausführungen - z.T. als obiter dictum- in Urteilen zu Personen- und Anlagegesellschaften (vgl. BGH NJW 2004, 2731 ff) umstritten, ob der Beitritt zu einer Genossenschaft ein Vertrag über die Erbringung einer Leistung i.S.v. § 358 BGB ist, was für die Anwendung der Vorschriften über verbundene Verträge Voraussetzung ist.

    Der Darlehensnehmer hat dem Kreditgeber lediglich die mit dem Darlehen finanzierten Genossenschaftsanteile zu übertragen (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).

  • BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07

    Unternehmer als Darlehensgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Das Gesetz begnügt sich mit dem allgemeinen Bezug zum beruflichen Wirkungsfeld, ohne eine besondere Häufigkeit vorauszusetzen oder einen Unterschied zwischen erstmaliger und wiederholter Kreditvergabe zu machen, sofern es sich nur - wie im Streitfall - um ein entgeltlich eingeräumtes Darlehen handelt (vgl. BGH NZG 2009, 273 m. zahlreichen w. N.).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens eines Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH WM 2008, 967; zuvor bereits NJW 2003, 2821; WM 2003, 2232; WM 2005, 547).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Der Darlehensnehmer hat dem Kreditgeber lediglich die mit dem Darlehen finanzierten Genossenschaftsanteile zu übertragen (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens eines Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH WM 2008, 967; zuvor bereits NJW 2003, 2821; WM 2003, 2232; WM 2005, 547).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 9 U 77/08

    Begriff des verbundenen Geschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 31. Zivilsenates des OLG Hamm sowie der Oberlandesgerichte Köln und Jena (OLG Hamm -Beschluss vom 10. Juli 2006 - 31 W 196 /05 ; OLGR Jena 2008, 799 f; OLG Köln Urteil vom 18.3.2009 - 13 U 197/07 BeckRS 2009, 25592 / a.A. OLGR Naumburg 2006, 490 f; OLG Düsseldorf DStR 2009, 761) an, wonach ein Genossenschaftsbeitritt jedenfalls dann Teil eines verbundenen Geschäfts sein kann, wenn die Genossenschaft als reine Anlagegesellschaft ausgestaltet ist und es dem Anleger in erster Linie nicht darum geht, Mitglied des Verbandes zu werden, sondern bei dem Anleger die mit der Mitgliedschaft verbundenen Steuervorteile (hier durch Erhalt der Eigenheimzulage) und Gewinne im Vordergrund stehen.
  • OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 444/06

    Verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 31. Zivilsenates des OLG Hamm sowie der Oberlandesgerichte Köln und Jena (OLG Hamm -Beschluss vom 10. Juli 2006 - 31 W 196 /05 ; OLGR Jena 2008, 799 f; OLG Köln Urteil vom 18.3.2009 - 13 U 197/07 BeckRS 2009, 25592 / a.A. OLGR Naumburg 2006, 490 f; OLG Düsseldorf DStR 2009, 761) an, wonach ein Genossenschaftsbeitritt jedenfalls dann Teil eines verbundenen Geschäfts sein kann, wenn die Genossenschaft als reine Anlagegesellschaft ausgestaltet ist und es dem Anleger in erster Linie nicht darum geht, Mitglied des Verbandes zu werden, sondern bei dem Anleger die mit der Mitgliedschaft verbundenen Steuervorteile (hier durch Erhalt der Eigenheimzulage) und Gewinne im Vordergrund stehen.
  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 31. Zivilsenates des OLG Hamm sowie der Oberlandesgerichte Köln und Jena (OLG Hamm -Beschluss vom 10. Juli 2006 - 31 W 196 /05 ; OLGR Jena 2008, 799 f; OLG Köln Urteil vom 18.3.2009 - 13 U 197/07 BeckRS 2009, 25592 / a.A. OLGR Naumburg 2006, 490 f; OLG Düsseldorf DStR 2009, 761) an, wonach ein Genossenschaftsbeitritt jedenfalls dann Teil eines verbundenen Geschäfts sein kann, wenn die Genossenschaft als reine Anlagegesellschaft ausgestaltet ist und es dem Anleger in erster Linie nicht darum geht, Mitglied des Verbandes zu werden, sondern bei dem Anleger die mit der Mitgliedschaft verbundenen Steuervorteile (hier durch Erhalt der Eigenheimzulage) und Gewinne im Vordergrund stehen.
  • OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 197/07

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines zu Kapitalanlagezwecken

  • LG Essen, 28.09.2011 - 11 O 363/10

    Widerruf der Gewährung eines Darlehens i.R.e. Rückzahlungsanspruchs und Erwerbs

    Zu den Indizien für diese Annahme gehört unter anderem die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag und die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation (OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2010, I-7 U 99/09).

    Denn bei einem verbundenen Geschäft hat der Darlehensgeber im Fall des wirksamen Widerrufs des Kreditvertrages keinen Anspruch gegen den Darlehensnehmer auf Rückzahlung der Valuta (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2007, XI ZR 17/06; Urt. v. 17.09.1996, XI ZR 164/95; OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2010, I-7 U 99/09, NZG 2010, 1228).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2014 - L 14 U 196/13
    Das hiergegen beim Sozialgericht (SG) Oldenburg u.a. geführte Klageverfahren (Az.: S 7 U 99/09) nahm der Kläger zurück, nachdem der Vorsitzende in dem Termin zur Erörterung am 3. März 2010 darauf hingewiesen hatte, dass der Arbeitsunfall vom 27. März 2004 noch im Verwaltungsverfahren sei und auf einen dazu zu erteilenden Widerspruchsbescheid zu warten sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren S 7 U 240/09 ER, S 7 U 120/09 ER, S 7 U 131/12 ER, S 7 U 99/09 und S 7 U 100/09 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

    Der Beitritt zu der Genossenschaft zum Zwecke der Vermögensanlage stellt daher eine entgeltliche Leistung i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB dar (vgl. OLG Hamm 7 U 99/09 Urteil v. 23.04.2010, zitiert bei Juris; OLG Hamm, Urteil v. 15.03.2011, Az. 21 U 159/10; OLG Jena Urteil v. 06.05.2008, BeckRS 2008 18063).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 43/10

    Klageabweisungsantrag ist gem. §§ 133 , 157 BGB analog konkludente

    Der Beitritt zu der Genossenschaft zum Zwecke der Vermögensanlage stellt daher eine entgeltliche Leistung i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB dar (vgl. OLG Hamm 7 U 99/09 Urteil v. 23.04.2010, zitiert bei Juris; OLG Jena Urteil v. 06.05.2008, BeckRS 2008 18063).
  • LG Dortmund, 04.09.2020 - 3 O 563/19
    Zu diesen Indizien gehören nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Darlehensgeber und Unternehmer sowie das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrags vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrags mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2011 - XI ZR 356/09 - NJW 2011, 1063, Rn. 21; Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 45/09 - NZI 2010, 149, 152, Rn. 31; Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06 - NJW-RR 2008, 1436, 1437, Rn. 26; vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2010 - 7 U 99/09 - NZG 2010, 1228, 1229).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 29/10

    Mehrfache Vergabe von Darlehen zum Zwecke des Erwerbes von

    Der Beitritt zu der Genossenschaft zum Zwecke der Vermögensanlage stellt daher eine entgeltliche Leistung i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB dar (vgl. OLG Hamm 7 U 99/09 Urteil v. 23.04.2010, zitiert bei Juris; OLG Jena Urteil v. 06.05.2008, BeckRS 2008 18063).
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