Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 80
GBO § 19, BGB § 1092 Abs. 2, BBG § 1059 a
Rechtsnachfolgezusatz bei beschränkt persönlicher Dienstbarkeit - Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnachfolgezusatz; Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Grundbuch; OHG; Notarielle Urkunde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19; BGB § 1092 Abs. 2, § 1059 a
Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1059a, 1092 Abs. 2; GBO § 19
Kein Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Überflüssige GB-Eintragung
Verfahrensgang
- LG Hagen, 09.08.2000 - 3 T 305/00
- OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 55
- Rpfleger 2001, 297
- Rpfleger 2001, 489
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93
Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1980, 2521; NJW 1994, 1158). - BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66
Vorkaufsrecht einer OHG
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
Damals war lediglich in der Rechtsprechung (BGHZ 50, 307, 310) anerkannt; daß die Regelung des § 1059 a BGB (jetzt: Abs. 1) entsprechend auch auf eine Personenhandelsgesellschaft als Berechtigte eine beschränkten persönlichen Dienstbarkeit anwendbar ist. - BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
Mit einer Zwischenverfügung kann nach anerkannter Auffassung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG DNotZ 1998, 122, 123).
- BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
Dies kann zu Komplikationen bei der Auslegung der Grundbucheintragung in der Hinsicht führen, ob, weil die allgemeine Übertragbarkeit des Rechts als zulässiger Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nicht begründet werden kann, durch die Einbeziehung von Rechtsnachfolgern in der Formulierung ggf. die Bestellung einer subjektivdinglichen Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) zum Ausdruck gebracht werden soll, mag der BGH eine solche Auslegung in seiner Entscheidung vom 02.12.1964 (NJW 1965, 393) auch abgelehnt haben. - BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1980, 2521; NJW 1994, 1158). - OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96
Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00
Gegenstandslose oder überflüssige Eintragungen, zu denen grundsätzlich auch solche gehören, die lediglich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiederholen, sind nicht eintragungsfähig; denn sie würden das Grundbuch nur unübersichtlich machen (BayObLGZ 1953, 251; Senat FGPrax 1997, 59;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 13, Rdnr. 14).
- OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 53/07
Grundeintragung: Zulässigkeit der Eintragung eines Wohnungsrechts für den …
Überflüssig ist eine Eintragung, wenn sie Inhalt und Modalitäten eines Rechts wiederholt, die sich ohnedies aus dem Gesetz ergeben (BayObLG Rpfleger 2000, 543=MittBayNot 2000, 555; OLG Hamm FGPrax 2001, 55;… Meikel/Morvilius: Grundbuchrecht, 9. Aufl., Einl. C, Anm. C 9;… Demharter, aaO., § 44, Rdnr. 14).