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   OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,4371
OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichten eines Waldeigentümers bei Angrenzen des Waldstücks an eine öffentliche Straße; Erforderlichkeit einer halbjährlichenäußeren Sichtprüfung bei Straßenbäumen; Überwachungspflicht hinsichtlich einesüber die Straße hängenden Stämmlings; Sicherung ...

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § ... 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; ; BWaldG § 14; ; ZPO § 263; ; ZPO § 304; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden Waldgrundstückes - Haftung wegen abbrechendem Stamm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    In der Ausformung der Verkehrspflichten gilt zwar auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit des Aufwandes für den Gefahrenabwendungserfolg, also des Sicherungsaufwandes (BGHZ 42, 118; NJW 72, 724, 726).

    Nach herrschender Auffassung begründet die Anknüpfung an das Schutzbedürfnis absoluter Rechtsgüter i.S.d. § 823 Abs. 1 wie Leben, Gesundheit und körperliche Integrität ein Verhaltensprogramm, dessen Konkretisierung von dem Anknüpfungspunkt zur Begründung der Verkehrssicherungspflicht, von dem Rang des Schutzgutes, das im Einzelfall gefährdet wird und von der Art und Größe der Gefahr und der Schadenswahrscheinlichkeit für die Schutzgüter bestimmt wird (BGHZ 58, 149; Steffen in VersR 1980, 409; Wussow; Hemmerich-Dornick, 15. Aufl., Kap. 3 Rn. 3).

    Zusammenfassend ist festzuhalten: Die eingangs dargelegte Verkehrssicherungspflicht begründet für einen Eigentümer und für den von ihm zu überwachenden Herrschaftsbereich die Verpflichtung zur wirksamen Gefahrenabwehr, die umso weiter reicht, je schwerer die zu befürchtenden Schäden sind, die aus einer Gefahr drohen können (Abwehr qualifizierter Gefahren, BGHZ 58, 149, 156).

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Bei dieser insoweit wertenden Betrachtung ist nach der Rechtsprechung des BGH das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" weit auszulegen (vgl. BGH VersR 95, 90; 91, 1068; BGHZ, 315 ff; 107, 359).

    Nur wenn zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und dem Schadensereignis ein dem Schutzzweck des § 7 StVG entsprechender Zusammenhang besteht, ist der Unfall bei dem Betrieb "des Kraftfahrzeuges" eingetreten (BGH DAR 88, 159; NJW 1990, 2885; 1991, 2568).

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Bei dieser insoweit wertenden Betrachtung ist nach der Rechtsprechung des BGH das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" weit auszulegen (vgl. BGH VersR 95, 90; 91, 1068; BGHZ, 315 ff; 107, 359).

    Darüber hinaus kommt es entscheidend auf den Nachweis an, dass der Unfall in einem inneren Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeug eigentümlichen Gefahr steht (BGH VersR 1995, 90 a.E.).

  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Nur wenn zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und dem Schadensereignis ein dem Schutzzweck des § 7 StVG entsprechender Zusammenhang besteht, ist der Unfall bei dem Betrieb "des Kraftfahrzeuges" eingetreten (BGH DAR 88, 159; NJW 1990, 2885; 1991, 2568).

    Auch wird der Zusammenhang nicht deshalb unterbrochen, dass weitere Ursachen aus anderen Gefahrenkreisen hinzukommen (vgl. BGH VersR 1988, 640) oder der Unfall bei anderer Gelegenheit ohnehin eingetreten wäre.

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Die Voraussetzung der Adäquanz der kausalen Verursachung setzt voraus, dass der Unfall in nahem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang steht (BGH NJW 72, 1808; 88, 2802; OLG Düsseldorf VersR 1987, 568; OLG Köln VersR 91, 1387).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Es verbleiben Wirkungen, wenn sie im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet sind (so die Definition des BGH, BGHZ 3, 261), wobei der BGH auch bei dieser Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von der Situation im Zeitpunkt des die Haftung begründenden Ereignisses ausgeht; jedoch sind nicht nur die damals dem Ersatzpflichtigen bekannten Umstände zu berücksichtigen, sondern auch jene, die einem erfahrenen Beobachter damals bereits erkennbar waren oder mit deren Vorliegen er nach der Lebenserfahrung zu rechnen hatte im Sinne einer objektiven nachträglichen Prognose (BGHZ a.a.O.).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Nur wenn zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und dem Schadensereignis ein dem Schutzzweck des § 7 StVG entsprechender Zusammenhang besteht, ist der Unfall bei dem Betrieb "des Kraftfahrzeuges" eingetreten (BGH DAR 88, 159; NJW 1990, 2885; 1991, 2568).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Die Voraussetzung der Adäquanz der kausalen Verursachung setzt voraus, dass der Unfall in nahem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang steht (BGH NJW 72, 1808; 88, 2802; OLG Düsseldorf VersR 1987, 568; OLG Köln VersR 91, 1387).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1985 - 1 U 10/85
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Die Voraussetzung der Adäquanz der kausalen Verursachung setzt voraus, dass der Unfall in nahem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang steht (BGH NJW 72, 1808; 88, 2802; OLG Düsseldorf VersR 1987, 568; OLG Köln VersR 91, 1387).
  • OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06
    Hier gelten dann, wie das Landgericht zutreffend ausführt, die für die Sicherheit von Straßenbäumen entwickelten Grundsätze für eine äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm NZV 2003, 527; OLG Düsseldorf VersR 92, 467; OLG Celle OLGR 2000, 188).
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

  • LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04

    Forsteigentümer - Verkehrssicherungspflicht

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Dies entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Celle, VersR 2006, 1423 unter Bezugnahme auf LG Hannover, NuR 2006, 597; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, NuR 2007, 778; LG Tübingen, NuR 2007, 780 f.; siehe auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 222; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166; OLG Naumburg, OLGR 2007, 224, 226; vgl. Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl., § 60 Rn. 6 ff.; Gebhard, NuR 2008, 754, 763; Staudinger/Hager, BGB, Neubearb.

    Zu den typischen Gefahren des Waldes können herabhängende Äste (vgl. OLG Köln, aaO; Bittner, aaO; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; Staudinger/Hager, aaO) oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen gehören (vgl. OLG Koblenz, aaO; OLG Hamm, NuR 2007, 845; LG Braunschweig, aaO S. 778 f.; LG Tübingen, aaO; Agena, aaO S. 715; Endres, aaO; Klose/Orf, aaO).

    Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166; NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, aaO S. 778; LG Tübingen, aaO S. 780; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; Staudinger/Hager, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 50; Geigel/Wellner, aaO Rn. 95).

  • LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15

    Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Straßenbäumen

    Die für die Sicherheit von Straßenbäumen entwickelten Grundsätze jedenfalls gelten entsprechend, wenn ein Waldgrundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, weil auch dann von dem Baumbestand Gefahren für den die Straße oder den Weg nutzenden Verkehr durch umstürzende Bäume ausgehen, also die Sicherheit des Verkehrs betroffen ist (OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 13 U 62/06).

    Auch die Ausführungen im Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2007 (13 U 62/06), eine visuelle Baumuntersuchung setzte voraus, dass "so weit in den Baumbestand hineingegangen wird, dass alles, was erforderlich ist ggf. gesehen werden kann", sind auf diesen Fall nicht übertragbar.

    Dass ein auf dem Gebiet der Forstwirtschaft fachlich beratener Baumkontrolleuer - nicht ein speziell geschulter Sachverständiger (vgl. zum Bewertungsmaßstab OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 13 U 62/06) - die Umsturzgefahr bei Durchführung der in diesem Fall zumutbaren Maßnahmen hätten erkennen können, kann nicht sicher festgestellt werden.

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 19 U 28/07

    Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers gegenüber dem

    Solche Gefahren werden dann auch selbst übernommen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 1166; OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2007, 13 U 62/06, zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz VersR 2004, 257).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - 15 U 124/05

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an eine enge öffentliche Straße

    Soweit Einwirkungen auf andere durch umstürzende Bäume zu vermeiden sind, kommt es auf die Einsicht eines besonnenen, auf dem Gebiet der Forstwirtschaft fachlich beratenen und gewissenhaften Menschen an und darauf, inwieweit solche Gefahren von diesem erkannt werden können (OLG Hamm, Urt. v. 30.03.2007, 13 U 62/06, juris Rz. 56; BGH MDR 1974, 217).

    Grundsätzlich gilt auch für Waldbäume, die - wie hier - an eine öffentliche Straße angrenzen, dass insoweit eine sorgfältige äußerliche Gesundheits- und Zustandsprüfung zweimal jährlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand erforderlich ist (OLG Hamm, Urt. v. 30.03.2007, 13 U 62/06, juris Rz. 56).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2014 - 13 U 56/12

    Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren

    Der Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Celle, VersR 2006, 1423 unter Bezugnahme auf LG Hannover, NuR 2006, 597; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, NuR 2007, 778; LG Tübingen, NuR 2007, 780 f.; siehe auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 222; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166, OLG Naumburg, OLGR 2007, 224, 226; vgl. Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl., § 60 Rn. 6 ff.; Gebhard, NuR 2008, 754, 763; Staudinger/Hager, BGB, Neubearb.
  • LG Aachen, 25.04.2017 - 12 O 381/16

    Haftung für städtisches Waldgrundstück

    Es herrschen im Wald bekanntermaßen typische Gefahren vor, die sich aus der Natur oder aus der ordnungsgemäßen forstlichen Nutzung oder auch der Nichtbewirtschaftung ergeben und für die der Waldbesitzer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht haftet (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2012, VI ZR 311/11 ;; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Hamm, NuR 2007, 845).
  • LG Wuppertal, 10.07.2007 - 16 O 7/07

    Verkehrssicherungspflicht - Waldweg

    Auch wenn man aber eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers annimmt, kann diese nur darauf gerichtet sein, den Waldwegbenutzer vor besonders geschaffenen, atypischen Gefahren zu schützen, die ein Waldwegbenutzer nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss (OLG Hamm, 13 U 62/06, zitiert bei Juris, dort Rn. 55; OLG Koblenz, VersR 2004, S. 257).
  • AG Dresden, 30.06.2021 - 114 C 5250/20
    (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2007 - 13 U 62/06 -, Rn. 110 - 111, juris).
  • LG Arnsberg, 25.10.2007 - 2 O 293/06

    Grundlagen der Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines Waldgrundstücks;

    Inhalt und Maß der Verhältnismäßigkeitsprüfung bestimmt sich dabei nicht anhand der Größe des Bestands an Waldflächen, bzw. Straßen, sondern nach einer Güter- und Interessenabwägung zwischen dem Bestandsschutz der Schutzgüter und den allgemeinen wirtschaftlichen Interessen des Sicherungspflichtigen (OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007, 13 U 62/06).
  • LG Aachen, 25.10.2018 - 12 O 170/18

    Waldbesitzerhaftung aufgrund einer Verletzung durch einen herunterstürzenden Ast

    Es herrschen im Wald bekanntermaßen typische Gefahren vor, die sich aus der Natur oder aus der ordnungsgemäßen forstlichen Nutzung oder auch der Nichtbewirtschaftung ergeben und für die der Waldbesitzer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht haftet (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2012, VI ZR 311/11 ;; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Hamm, NuR 2007, 845).
  • LG Wuppertal, 09.09.2008 - 16 O 7/07

    Verkehrssicherungspflichten eines Waldeigentümers; Erforderlichkeit eines Schilds

  • LG Paderborn, 23.01.2008 - 4 O 501/07
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