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   OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6242
OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01 (https://dejure.org/2002,6242)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2002 - 6 W 757/01 (https://dejure.org/2002,6242)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 6 W 757/01 (https://dejure.org/2002,6242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 § 888 § 929
    Zwangsvollstreckung; Erfüllung; Unmöglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 08.01.2001 - 6 W 458/00

    Vollziehungsfrist; Wirksamkeitsaufschub

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01
    Eine einstweilige Verfügung trägt nach Ablauf der Vollziehungsfrist dann eine weitere, Vollstreckung, wenn der neue Vollstreckungsantrag inhaltlich seinem Vorgänger gleicht und wenn er sich im Hinblick auf eine außerhalb der Einwirkungsspähre des Vollstreckungsgläubigers eingetretene Sachverhaltsveränderung sich als notwendig erweist (vgl. Senat, Beschl. v. 8.1. 2001, 6 W 458/00).

    Jedoch wird ein weiterer Vollstreckungsantrag als Fortführung einer fristgemäß eingeleiteten Zwangsvollstreckung zugelassen, wenn er inhaltlich seinem Vorgänger gleicht und wenn er sich im Hinblick auf eine außerhalb der Einwirkungsspähre des Vollstreckungsgläubigers eingetretene Sachverhaltsveränderung sich als notwendig erweist (vgl. Senat, Beschl. v. 8.1. 2001, 6 W 458/00).

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01
    Zwar trägt eine einstweilige Verfügung bei einer erfolglos gebliebenen Vollstreckungsmaßnahme grundsätzlich keine weitere, nach Ablauf der Vollziehungsfrist begonnene Vollstreckung (BGHZ 112, 356, 359 f. für den Arrest).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01
    Die hierauf gerichteten Bemühungen sind dabei vom Vollstreckungsschuldner einzeln darzulegen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 462 f.).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 102/99

    Vollstreckung einer vertretbaren Handlung in einem Garten ohne Einverständnis des

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 757/01
    Dazu gehört, falls er auf die Zuarbeit Dritter angewiesen ist, dass er sich um diese Zuarbeit bemüht und sie notfalls auch mit Hilfe der Justiz erstreitet (vgl. BayObLG NZM 2000, 303 f.).
  • OLG Jena, 26.03.2002 - 6 W 114/02

    Auskunfterteilung; Unmöglichkeit

    Gegen eine zum Erbringen einer unvertretbaren Handlung verurteilte Person kann ein Zwangsgeld nur festgesetzt werden, wenn sie die geschuldete Handlung erbringen kann (Senatsbeschluss vom 16.01.2002, 6 W 757/01).

    (Senatsbeschlüsse vom 16.01.2002, 6 W 757/01; Senatsbeschluss vom 29.05.2000, 6 W 306/00; Senatsbeschluss vom 17.05.2000, 6 W 243/00 = InVo 2001, 341).

    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Erfüllungsmöglichkeit zu den Vollstreckungsvoraussetzungen gehört, und dass mithin auch ein Antrag gegen einen zur Erbringung einer unvertretbaren Handlung verurteilten Schuldner keinen Erfolg haben wird, wenn die Erfüllungsmöglichkeit nicht feststeht (Senatsbeschluss vom 16.01.2002, 6 W 757/01; Zöller/Stöber, a.a.O. § 888 Rn. 2).

    (Senatsbeschlüsse vom 16.01.2002, 6 W 757/01; Senatsbeschluss vom 29.05.2000, 6 W 306/00; Senatsbeschluss vom 17.05.2000, 6 W 243/00 = InVo 2001, 341).

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