Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9816
OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.08.2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. August 2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1; BGB §§ 1004, 823 Abs. 1
    Untersagung eines Internetaufrufs

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lasermessungen.de (Kurzinformation)

    Anprangerung im Internet verboten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anprangerung eines politischen Gegners auf Internetseite untersagt

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 iVm Art. 1 I sowie Art. 5 I GG; §§ 823, 1004 BGB
    Auch im Internet gilt die Meinungsfreiheit. Sie ist aber dann unzulässig, wenn ein fremdes Persönlichkeitsrecht verletzt wird

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 52
  • afp 2001, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Denn seinem durch die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht steht das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht des Beschwerdegegners auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021), und zwar auch, soweit es sich um die Wiedergabe wahrer Tatsachenbehauptungen handelt (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414).

    Dabei kommt Bedeutung auch dem Umstand zu, ob die Äußerung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).

    Hinzu tritt, dass die Äußerung keine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Denn seinem durch die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht steht das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht des Beschwerdegegners auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021), und zwar auch, soweit es sich um die Wiedergabe wahrer Tatsachenbehauptungen handelt (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414).

    Gleichermaßen besteht das Recht auf Achtung und freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht schrankenlos als umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfG, NJW 2000, 1021).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Das führt jedoch nicht dazu, dass demjenigen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, damit jeglicher Schutz auf Dauer versagt wäre (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1231).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Dies umso weniger, als es sich nicht um einen in spontaner Rede formulierten Beitrag handelt (vgl. BGH, NJW 1998, 3047, 3049).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Dies wird deutlich aus den geringen Anteilen an Meinungsäußerung, die der Text im Verhältnis zu Tatsachenbehauptungen enthält, sowie an der gänzlich fehlenden Wiedergabe der jeweiligen politischen Überzeugungen, verstärkt durch die Anonymität des Autors (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2889, 2890).
  • BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97

    Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    In diesem Zusammenhang kann auch das Interesse an der Verbreitung der Meinung bewertet und bemessen werden, um es sodann gegen die Intensität der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes abzuwägen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Zwar ist nicht nur für die Bildberichterstattung (dazu oben (1) (b) (bb)), sondern auch für die Wortberichterstattung anerkannt, dass die öffentliche Darstellung bestimmter Umstände zu unterbleiben hat, wenn sie eine Gefährdung von Leben und Gesundheit oder der Freiheit (etwa infolge der Gefahr einer Entführung) des Betroffenen zur Folge haben könnte; dies folgt bereits aus dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, dass auch wahre Aussagen nicht hingenommen werden müssen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten drohen, der außer Verhältnis zum Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (so zu Recht Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; aus der Rspr. neben OLG München NJW-RR 1990, 1364 f. etwa OLG Jena OLGR 2000, 472, 473 f. = AfP 2001, 78 und LG München I AfP 1983, 296 f.).
  • OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven

    Alles in allem muss die auf ihn bezogene Anprangerungswirkung deshalb im Licht der Meinungs- und Pressefreiheit völlig anders bewertet werden als die vom OLG Jena in seiner Entscheidung vom 16. August 2000 - 3 W 486/00 - beanstandete Anprangerung eines Gewerkschafters, dessen Bild Rechtsradikale ins Internet eingestellt hatten, um ihn solchermaßen als politischen Gegner zu individualisieren und - verdeckt - der Verfolgung durch seine politischen Gegner preiszugeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht