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   OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10   

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https://dejure.org/2010,25491
OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10 (https://dejure.org/2010,25491)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2010 - 1 Ws 323/10 (https://dejure.org/2010,25491)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 1 Ws 323/10 (https://dejure.org/2010,25491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts i.S.d. § 203 Strafprozessordnung (StPO); Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zur Erfüllung des Tatbestands der Untreue gem. § 266 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; StPO § 203
    Hinreichender Tatverdacht der Untreue

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.01.1991 - RReg. 3 St 178/90
    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Zwar können nur Taten im prozessualen Sinne durch Teileinstellung schon im Ermittlungsstadium aus dem Verfahren ausgeschieden werden (vgl. Meyer-Goßner, aaO., § 170 Rdnr. 8 m.w.N.) und ist fehlender Verfolgungswille innerhalb einer angeklagten Tat grundsätzlich ohne Bedeutung (BayObLG, Urteil vom 24.01.1991, Az.: RReg 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b, bei juris, m.w.N.).

    Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten im Hinblick auf die ausweislich Ziff.11 der Begleitverfügung zur Anklageschrift vom 12.08.2009 mangels Vorsatznachweises (teil)eingestellten Tatvorwürfe kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil die Sachverhaltsschilderung der Anklage insoweit keine ausreichende Beschreibung der geschichtlichen Vorgänge enthält, die unter diesen Gesichtspunkten einen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten rechtfertigenden hinreichenden Tatverdacht nach § 266 Abs. 1 StGB begründen könnte (vgl. BayObLG, Urteil vom 24.01.1991, Az.: Rreg 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b, bei juris).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich geboten, das Merkmal der Pflichtwidrigkeit restriktiv auszulegen und die Anwendung des Untreuetatbestands auf Fälle klarer und deutlicher (evidenter) Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken (BVerfG, 2.Senat, Beschluss vom 23.06.2010, Az.: 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09, bei juris, Rdnrn. 110 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Im Sinne dieser den Tatbestand begrenzenden Funktion der Auslegung hat auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, 148, 152 f.; 47, 187, 197; siehe aber auch BGHSt 50, 331, 343 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2005, Az.: 1 StR 571/04, NJW 2006, 453, 454; aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner NJW 2006, 3541, 3543; ablehnend Beckemper NStZ 2002, 324, 326; Sauer wistra 2002, 465 f.).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Im Sinne dieser den Tatbestand begrenzenden Funktion der Auslegung hat auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, 148, 152 f.; 47, 187, 197; siehe aber auch BGHSt 50, 331, 343 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2005, Az.: 1 StR 571/04, NJW 2006, 453, 454; aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner NJW 2006, 3541, 3543; ablehnend Beckemper NStZ 2002, 324, 326; Sauer wistra 2002, 465 f.).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    § 152 Abs. 1 StPO gibt der Staatsanwaltschaft die Befugnis, durch Beschreibung eines "konkreten Vorkommnisses" (BGHSt 22, 375, 385) den Untersuchungsgegenstand zu bestimmen.
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Im Sinne dieser den Tatbestand begrenzenden Funktion der Auslegung hat auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, 148, 152 f.; 47, 187, 197; siehe aber auch BGHSt 50, 331, 343 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2005, Az.: 1 StR 571/04, NJW 2006, 453, 454; aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner NJW 2006, 3541, 3543; ablehnend Beckemper NStZ 2002, 324, 326; Sauer wistra 2002, 465 f.).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Im Sinne dieser den Tatbestand begrenzenden Funktion der Auslegung hat auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, 148, 152 f.; 47, 187, 197; siehe aber auch BGHSt 50, 331, 343 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2005, Az.: 1 StR 571/04, NJW 2006, 453, 454; aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner NJW 2006, 3541, 3543; ablehnend Beckemper NStZ 2002, 324, 326; Sauer wistra 2002, 465 f.).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Für eine solche Annahme genügt es nicht, dass materiell-rechtlich selbständige Taten zeitlich zusammentreffen, auf einem Gesamtplan beruhen oder beispielsweise sämtlich in Amtsausübung begangen werden; auch Gleichzeitigkeit oder Identität von Vorbereitungshandlungen reichen hierfür nicht aus (BayObLG, Beschluss vom 14.07.1992, Az.: RReG 4 St 31/91, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 28.06.2010 - 1 Ws 158/10

    Strafverfahren gegen ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt ist nun zu

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10
    Entscheidend ist vielmehr, ob die vom Angeschuldigten vorgenommene Auslegung, nach der die Verbindlichkeit in einer bestimmten Höhe bestehe und zu erfüllen sei, aus Sicht eines den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Verpflichteten objektiv vertretbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 28.06.2010, Az.: 1 Ws 158/10).
  • OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10

    Untreue: Strafbarkeit eines Alleingeschäftsführers einer kommunalen

    Auch ergibt sich aus dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG die Notwendigkeit, das Merkmal der Pflichtwidrigkeit restriktiv auszulegen und die Anwendung des Untreuetatbestandes auf Fälle evident, d.h. gravierend pflichtwidrigen Handelns des Geschäftsführers zu beschränken (vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2010, 1 Ws 323/10 m.w.N.).
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