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   OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16   

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https://dejure.org/2016,19970
OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16 (https://dejure.org/2016,19970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2016 - 4 U 10/16 (https://dejure.org/2016,19970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 4 U 10/16 (https://dejure.org/2016,19970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 BGB, §§ 346 ff BGB, § 355 Abs 2 BGB vom 29.07.2009, § 358 Abs 3 BGB vom 27.07.2011, § 492 BGB vom 24.07.2010
    Widerruf eines verbundenen Geschäfts: Finanzierungszusammenhang zwischen einem Verbraucherdarlehens- und einem Bausparvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verbundenheit von Verbraucherdarlehen und Bausparvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1574
  • MDR 2016, 1030
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Die Grundsätze aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15, ZIP 2016, 642) sind nicht anwendbar, weil die Klägerin weder hauptsächlich noch hilfsweise die Feststellung einer Pflicht der Beklagten zur Rückabwicklung des Darlehens vom 29.12.2011 beantragt.
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dieser Gebühr überhaupt um ein Entgelt für den späteren Bausparkredit handelt (vgl. BGHZ 187, 360, juris Rn. 34f.).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Einerseits soll der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages nicht weiterhin das Entgelt aus dem finanzierten Vertrag schulden und die Ware oder Leistung behalten müssen; andererseits soll er nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet bleiben, wenn ihm gegen den Unternehmer, der die finanzierte Leistung erbracht hat, Einwendungen zustehen (vgl. BGHZ 184, 1, juris Rn. 27; betr. Verbund mit Restschuldversicherung).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 406/13

    Kein verbundenes Geschäfts bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Zudem reicht die Finanzierung lediglich eines Teils der Abschlussgebühr (? 1.000,00 von ? 1.400,00, vgl. Kontoauszug vom 31.12.2011, Anlage K 8) nicht aus, um den Bausparvertrag insgesamt zu einem verbundenen Vertrag zu machen (vgl. BGHZ 205, 249, juris Rn. 28; betr. Verbund zwischen Darlehensvertrag und tilgungsersetzender Kapitallebensversicherung).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Ein situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher kann die Widerrufsbelehrung auf diese Weise nicht übersehen (vgl. zum Maßstab BGH NJW 96, 1964; OLG Stuttgart WM 2014, 995, Rn. 50).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Denn nur diesen Schaden soll die etwa verletzte Pflicht verhindern (vgl. BGH WM 2003, 1370, juris Rn. 27).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
    Ein situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher kann die Widerrufsbelehrung auf diese Weise nicht übersehen (vgl. zum Maßstab BGH NJW 96, 1964; OLG Stuttgart WM 2014, 995, Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 23 U 185/15
    Ein Verbraucherdarlehen und ein Bausparvertrag sind keine verbundenen Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, wenn Darlehensmittel bestimmungsgemäß für Sparzahungen auf den Bausparvertrag verwendet werden sollen und das Bauspardarlehen der Rückzahlung des Verbraucherdarlehens dienen soll (OLG Karlsruhe MDR 2016, 1030).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22

    Wirksamkeit und Folgen eines Darlehenswiderrufs sowie Schadensersatzansprüche

    Einerseits soll der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages nicht weiterhin das Entgelt aus dem finanzierten Vertrag schulden und die Ware oder Leistung behalten müssen; andererseits soll er nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet bleiben, wenn ihm gegen den Unternehmer, der die finanzierte Leistung erbracht hat, Einwendungen zustehen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 45/09 -, Rn. 25 ff., juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 17 f., juris).

    Der Fall ähnelt insofern der Konstellation, in der Darlehensvertrag und Bausparvertrag kombiniert werden und bei der die darlehensfinanzierte Ansparleistung zur späteren Tilgung des Darlehens bestimmt ist, weshalb die Parteien im wirtschaftlichen Ergebnis zwei Darlehensverträge hintereinander schalten (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 28, juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 18, juris, NZB vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15. Mai 2018 - XI ZR 391/16 - zurückgewiesen).

  • OLG Koblenz, 19.08.2016 - 8 U 1288/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag nach altem Recht:

    Bei dem Verbraucherdarlehensvertrag und dem Bausparvertrag handelt es sich um verbundene Verträge i. S. des § 358 Abs. 3 BGB a.F. ( a. A .: OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.07.2016 - 4 U 10/16 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 23 U 183/15

    Darlehensvertrag: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht ordnungsgemäßer

    Ein Verbraucherdarlehen und ein Bausparvertrag sind keine verbundenen Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, wenn Darlehensmittel bestimmungsgemäß für Sparzahlungen auf den Bausparvertrag verwendet werden sollen und das Bauspardarlehen der Rückzahlung des Verbraucherdarlehens dienen soll (OLG Karlsruhe MDR 2016, 1030).
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