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   OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05   

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OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei Versorgungsberechtigung vor dem 31. Dezember 2000 und verfassungsmäßige Rentendynamisierung von Höhe von 1%

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente von Versicherten; Ersetzung des Anpassungsmaßstabs für Besitzstandsrenten; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch auf die Vollanrechnung der ...

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 56; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa; ; VBLS n.F. § 75; ; BGB § 307; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Zur Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Das gilt auch bei unterstellter Anwendbarkeit der §§ 307 ff BGB, in deren Rahmen die hier allein in Betracht kommende Verletzung von Grundrechten und objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 155, 132 unter 2 b m.w.N.).

    Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam; auf die Zustimmung des Versicherten zu einer Änderung kommt es nicht an (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 1 m.w.N.).

    Jedenfalls wird der Zweck des Gruppenversicherungsvertrages nicht schon dadurch gefährdet, dass die Dynamisierung der Versorgungsrenten nach einem anderen Maßstab erfolgt als in Anknüpfung an Erhöhungen oder Verminderungen bei den Versorgungsbezügen der Versorgungsempfänger des Bundes (BGHZ 155, 132 unter II 2 d).

    Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Nicht zu beanstanden ist deshalb eine Anpassung, die unmittelbar an die Veränderung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist (BGHZ 155, 132).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Ihm ist mit Rücksicht auf den starken sozialen Bezug der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch die Befugnis verliehen, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Dies beruhte unter anderem auf einer erheblichen Schmälerung ihrer finanziellen Basis aufgrund eines stark zunehmenden Personalabbaus bei den ihr angeschlossenen Arbeitgebern, aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG (BVerfGE 98, 365) sowie zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die ohne Systemänderung zu praktisch nicht mehr finanzierbaren Leistungssteigerungen hätte führen müssen (vgl. zur Entwicklung ingesamt Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Bearbeitung 11/2003, Einführung A 4.8; Gilbert/Hesse/Bischoff, aaO, Einl. 10 Rn. 51).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat sie das haushaltsrechtliche Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Das Bundessozialgericht (NJW 2003, 1474) will bei der gesetzlichen Rentenversicherung einer lohn- und gehaltsorientierten Rentenanpassung auch insoweit Eigentumsschutz zumessen, als sie den Schutz erworbener geldwerter Rechte vor inflationsbedingten Einbußen, also dem Schutz des realen Geldwertes des Rechts auf Rente zu dienen bestimmt ist (aaO unter 3 c).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Der Bundesgerichtshof hat - im Nachgang zu den ergebnisgleichen Entscheidungen des erkennenden Senats (vgl. nur Urteil vom 02. Mai 2002, 12 U 268/01) - unter anderem mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden könne, weshalb für § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa VBLS a.F. noch als verfassungsgemäß hinzunehmen sei.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem Konsens der Sozialpartner überlassen, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384).
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist.
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

  • LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04

    Anspruch auf höhere Zusatzversorgungsrente mit Anrechnung von Vordienstzeiten und

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 10 Sa 319/05

    Umstellung der von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen

    Der Maßstab der Dynamisierung lässt sich aus diesem Vertragszweck aber nicht entnehmen (vgl. BGH, BGHZ 155, 132 ; OLG Karlsruhe, 26.07.2005, 12 U 67/05, ZTR 2005, S. 533).

    Die Lebenshaltungskosten sind im Jahr 2002 um 1, 4 %, im Jahr 2003 um 1, 1 % und im Jahr 2004 um 1, 6 % angestiegen (Zahlen nach OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533 ).

    Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rente seit 2002 nur um 3, 2 % in den alten und um 4, 08 % in den neuen Bundesländern angehoben worden ist, nämlich zum 01.07.2002 um 2, 16 % bzw. 2,89 % und zum 01.07.2003 um 1, 04 % bzw. 1,19 %, dagegen die Rentenerhöhungen zum 01.07.2004 und zum 01.07.2005 ausgefallen sind und derzeit völlig ungewiss ist, ob und wann die gesetzlichen Renten jemals wieder erhöht werden, ist durch die Erhöhung der bestandsgeschützten Rente der Klägerin seit dem 01.07.2002 um 4 % kein unverhältnismäßiger Eingriff in ihr Eigentumsrecht erfolgt (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 - 12 U 67/05).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Dies hat der Senat in Renteneintrittsfällen wiederholt entschieden (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

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  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05

    Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von

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  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 ­ 12 U 67/05).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für

    eines Jahres vorsehen, verstoßen jedoch, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
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