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   OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18   

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OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18 (https://dejure.org/2018,30937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.09.2018 - 1 Ws 327/18 (https://dejure.org/2018,30937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. September 2018 - 1 Ws 327/18 (https://dejure.org/2018,30937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 StGB, § 9 Abs 1 Alt 1 StGB, § 9 Abs 1 Alt 4 StGB, § 22 StGB, § 267 Abs 1 StGB
    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber unterschiedlichen Adressaten; Einsatz von Mittelspersonen beim Gebrauchmachen; Einreichen eines gefälschten Schecks; inländischer Tatort bei deliktischer Handlungseinheit verschiedener ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafbarkeit beim wiederholten Gebrauchen von derselben gefälschten Urkunde gegenüber unterschiedlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Herstellung und nachfolgendes Gebrauchmachen desselben Schecks bilden dabei jeweils eine Tat (vgl. BGHSt 5, 291, 293; BGH NStZ-RR 2017, 26; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 58; s. nachfolgend unter lit. b) aa) ), deren Handlungsorte allerdings ausschließlich im Ausland lagen.

    Rechtlich selbständige Taten liegen dann vor, wenn die einzelnen Tathandlungen auf einem jeweils neuen Entschluss des Täters beruhen, der Täter die Urkunde etwa angefertigt oder verfälscht und später aufgrund eigens gefassten Vorsatzes von ihr einmal oder in mehreren Fällen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 5, 291; 17, 97; BGH wistra 1998, 106, 107 f.; Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89 [juris]; s. bereits RGSt 3, 311, 312; Fischer a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 267 Rn. 79b; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 267 Rdn. 287 f. m.w.Nachw.; a.A. Hoyer, in: Systematischer Kommentar, StGB, 8. Aufl., § 267 Rdn. 114).

    Dies gilt insbesondere für das Herstellen einer unechten oder das Verfälschen einer echten Urkunde und deren nachfolgenden Gebrauch, aber auch im Verhältnis mehrerer Gebrauchsakte, wenn diese auf einem von vornherein bestehenden Tatplan beruhen (BGHSt 5, 291, 293; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NJW 2014, 871; GA 1955, 245, 246; Heine/Schuster a.a.O.; Erb, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 267 Rdn. 217 f.; Puppe/Schumann, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 267 Rdn. 108; Zieschang a.a.O.; a.A. noch OLG Nürnberg, MDR 1951, 53; Sax MDR 1951, 587; Niese DRiZ 1951, 177).

    Zwar ist bereits durch die erste Verwirklichung einer der Tatvarianten des § 267 Abs. 1 StGB eine Tatvollendung eingetreten; eine durch das Fälschen oder Verfälschen vollendete Tat wird - entsprechenden Vorsatz vorausgesetzt - durch den Gebrauch beendet (vgl. BGHSt 5, 291, 293; BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88 [juris]).

  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 613/88

    Nicht zwingend Bestrafung wegen Urkundenfälschung bei Gebrauch einer unechten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Eine unechte oder gefälschte Urkunde wird gebraucht im Sinne des § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB, wenn sie der sinnlichen Wahrnehmung eines Täuschungsadressaten zugänglich gemacht wird (BGHSt 36, 64, 65; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 36).

    Typischer Beispielsfall ist der Gebrauch der Urkunde gegenüber einem gutgläubigen Rechtsanwalt oder Notar zur Weiterverwendung (s. bereits RGSt 5, 437, 441; 7, 682; 59, 394; BGHSt 36, 64, 67; Erb a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 78; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1989, 2552).

    Nach Auffassung des Senates liegt es nahe, in den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung in Form des Gebrauchmachens nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB konkrete Erfolgselemente zu erblicken; denn die Tat erfordert nach allgemeiner Auffassung, dass die Urkunde in den Bereich eines bestimmten Adressaten gelangt ist und ihm auf diese Weise zur sinnlichen Wahrnehmung zugänglich gemacht wird (RGSt 41, 144, 146 f.; 46, 224, 225; BGHSt 1, 120; 2, 50, 52; 36, 64, 65; Heine/Schuster a.a.O. § 267 Rdn. 78 m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Der Begriff des Erfolges ist weit auszulegen; nach dem Grundgedanken von § 9 StGB soll deutsches Strafrecht bei Vornahme der Tathandlung im Ausland immer dann Anwendung finden, wenn es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung den Zweck der jeweiligen Strafvorschrift bildet (BGHSt 46, 212, 219; 42, 235, 242; noch weiterreichend Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 9 Rdn. 27 ff.).

    Wird § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB demnach als ein (zumindest) abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt begriffen, ist ein Erfolg im Sinne des § 9 StGB dort eingetreten, wo die Tat ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf das tatbestandlich geschützte Rechtsgut entfaltet (vgl. BGHSt 46, 212, 221).

  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Ungeachtet dessen, dass als Schutzgut der Urkundenfälschung überwiegend die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs angesehen (vgl. BGHSt 2, 50, 52; 9, 44, 45; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., vor § 267 Rdn. 6 f.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1) und die Tat teilweise insgesamt als abstraktes Gefährdungsdelikt eingeordnet wird (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 1), erweist sich das von dem Angeklagten vorgestellte Gebrauchmachen der Urkunde in Deutschland als ein hinreichender "zum Tatbestand gehörender Erfolg" im Sinne von § 9 Abs. 1 Alt. 4 StGB.

    Nach Auffassung des Senates liegt es nahe, in den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung in Form des Gebrauchmachens nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB konkrete Erfolgselemente zu erblicken; denn die Tat erfordert nach allgemeiner Auffassung, dass die Urkunde in den Bereich eines bestimmten Adressaten gelangt ist und ihm auf diese Weise zur sinnlichen Wahrnehmung zugänglich gemacht wird (RGSt 41, 144, 146 f.; 46, 224, 225; BGHSt 1, 120; 2, 50, 52; 36, 64, 65; Heine/Schuster a.a.O. § 267 Rdn. 78 m.w.Nachw.).

  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Im Falle einer - hier vorliegenden - offenen Stellvertretung im Rechtsverkehr kommt es aber regelmäßig darauf an, ob die Urkunde tatsächlich auf die vertretene Behörde oder Gesellschaft zurückgeht; denn der Unterschreibende täuscht in diesem Fall vor, es handele sich um eine Erklärung der vertretenen Person oder Institution (vgl. RGSt 55, 173; BGHSt 7, 149; 9, 44; 17, 11 [hier: Ausstellung eines Wechsels]; BGH NJW 1993, 2753 m.w.Nachw.).

    Ungeachtet dessen, dass als Schutzgut der Urkundenfälschung überwiegend die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs angesehen (vgl. BGHSt 2, 50, 52; 9, 44, 45; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., vor § 267 Rdn. 6 f.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1) und die Tat teilweise insgesamt als abstraktes Gefährdungsdelikt eingeordnet wird (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 1), erweist sich das von dem Angeklagten vorgestellte Gebrauchmachen der Urkunde in Deutschland als ein hinreichender "zum Tatbestand gehörender Erfolg" im Sinne von § 9 Abs. 1 Alt. 4 StGB.

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Herstellung und nachfolgendes Gebrauchmachen desselben Schecks bilden dabei jeweils eine Tat (vgl. BGHSt 5, 291, 293; BGH NStZ-RR 2017, 26; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 58; s. nachfolgend unter lit. b) aa) ), deren Handlungsorte allerdings ausschließlich im Ausland lagen.

    Beispiele mehrfachen Gebrauchmachens und der Zusammenfassung dieser Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne sind die von Vornherein beabsichtigte Verwendung verfälschter Kraftfahrzeugkennzeichen im Straßenverkehr bei mehreren Fahrten (BGH NStZ-RR 2017, 26; Beschlüsse vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, und vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15 [jeweils juris]), die Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere gegenüber unterschiedlichen Kaufinteressenten (BGH wistra 2014, 349) oder die Vorlage gefälschter Verdienstbescheinigungen bei einer Kontoeröffnung und dem Abschluss eines Kreditvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 406/11 [juris]).

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Der Begriff des Erfolges ist weit auszulegen; nach dem Grundgedanken von § 9 StGB soll deutsches Strafrecht bei Vornahme der Tathandlung im Ausland immer dann Anwendung finden, wenn es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung den Zweck der jeweiligen Strafvorschrift bildet (BGHSt 46, 212, 219; 42, 235, 242; noch weiterreichend Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 9 Rdn. 27 ff.).
  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen; lückenhafte); Doppelverfolgungsverbot

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Auch kann offen bleiben, ob die Strafkammer das Prozesshindernis einer fehlenden Anwendbarkeit deutschen Strafrechts selbst dann auf Grundlage einer bloßen Würdigung der Aktenlage annehmen durfte, wenn sich daraus ein hinreichender Verdacht für Anknüpfungstatsachen nach § 9 StGB ergibt, oder ob sie in diesem Fall die besseren Erkenntnismöglichkeiten einer Hauptverhandlung hätte ausschöpfen müssen, um eine Überzeugung vom Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung zu gewinnen oder - erforderlichenfalls nach dem Zweifelssatz (zum Maßstab vgl. BGH NStZ 2010, 160, 161; Schneider, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 206a Rdn. 10) - eine Einstellung nach § 260 Abs. 3 StPO auszusprechen.
  • RG, 02.03.1908 - I 61/08

    Wird von einer verfälschten Testamentsurkunde zum Zwecke der Täuschung schon

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Nach Auffassung des Senates liegt es nahe, in den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung in Form des Gebrauchmachens nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB konkrete Erfolgselemente zu erblicken; denn die Tat erfordert nach allgemeiner Auffassung, dass die Urkunde in den Bereich eines bestimmten Adressaten gelangt ist und ihm auf diese Weise zur sinnlichen Wahrnehmung zugänglich gemacht wird (RGSt 41, 144, 146 f.; 46, 224, 225; BGHSt 1, 120; 2, 50, 52; 36, 64, 65; Heine/Schuster a.a.O. § 267 Rdn. 78 m.w.Nachw.).
  • RG, 30.09.1912 - I 481/12

    Rechtswidrige Absicht und Gebrauchmachen zum Zwecke der Täuschung nach § 267

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
    Nach Auffassung des Senates liegt es nahe, in den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung in Form des Gebrauchmachens nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB konkrete Erfolgselemente zu erblicken; denn die Tat erfordert nach allgemeiner Auffassung, dass die Urkunde in den Bereich eines bestimmten Adressaten gelangt ist und ihm auf diese Weise zur sinnlichen Wahrnehmung zugänglich gemacht wird (RGSt 41, 144, 146 f.; 46, 224, 225; BGHSt 1, 120; 2, 50, 52; 36, 64, 65; Heine/Schuster a.a.O. § 267 Rdn. 78 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde:

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 01.10.1991 - XI ZR 29/91

    Vorlagefrist bei im Inland ausgestellter und im Ausland begebener Schecks

  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 406/11

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit)

  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

  • OLG Stuttgart, 14.11.1988 - 1 Ws 345/88

    Antrag auf Klageerzwingung; Vorwurf einer Urkundenfälschung und eines versuchten

  • BGH, 28.12.1989 - 1 StR 629/89

    Änderung des Schuldspruchs wegen fehlerhaftetr Beurteilung der Tateinheit im Fall

  • RG, 02.02.1881 - 11/81

    1. Liegt Urkundenfälschung in realer Konkurrenz vor, wenn der Angeklagte die

  • RG, 03.11.1925 - I 353/25

    Ist ein Gebrauchmachen von falschen Urkunden zum Zwecke einer Täuschung im Sinne

  • RG, 02.12.1920 - I 699/20

    Inwiefern erfüllt das Gebrauchmachen von einer durch einen Kaufmannslehrling mit

  • RG, 10.02.1882 - 108/82

    1. Findet die Vorschrift des §. 27 Abs. 2 St.P.O., daß es einer Entscheidung

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